Defizit von rund 82 Mio Euro, Stadtrat Marl verschiebt Haushaltsbeschluss

Der Rat der Stadt Marl hat am (14.12.) die Beschlussfassung über den Haushalt 2024 in den Februar verschoben. Politik und Verwaltung hoffen auf entscheidende Änderungen im Landesgesetz.

HOFFNUNG AUF ÄNDERUNGEN IM LANDESGESETZ

Die finanzielle Lage in vielen Kommunen wird von Tag zu Tag prekärer. Auch im Haushalt der Stadt klafft ein Millionen-Loch. Weil der Haushaltsausgleich unmöglich erscheint, will man jetzt auch in Marl auf eine Landesänderung im Haushaltsrecht warten, die haushaltsrechtliche Erleichterungen bringen soll. Das sogenannte 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz sieht wesentliche Änderungen unter anderem beim Haushaltsausgleich und der Pflicht zur Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten vor.
Die Landesregierung bliebe der Stadt nach wie vor „grundlegende Informationen für die Aufstellung des städtischen Haushalts schuldig.“

ERHÖHUNG DES GLOBALEN MINDERAUFWANDS

Mit dem neuen Haushaltsrecht soll unter anderem als Instrument ein Verlustvortrag eingeführt werden. „Kommunen müssten Fehlbeträge dann künftig am Jahresende nicht mehr komplett ausgleichen, sondern könnten diese auf drei Jahre vortragen“, berichtete Kämmerer Michael Dinklage. Eine weitere rechnerische Änderung ist die Erhöhung des globalen Minderaufwands von ein auf zwei Prozent der ordentlichen Aufwendungen, um einen Jahresfehlbetrag zu reduzieren. Gleichzeitig reduziert der Gesetzesentwurf die Tatbestände, die bisher eine Pflicht zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ausgelöst haben. Michael Dinklage: „Kommunen sollen demnach künftig nur noch dann in die Haushaltssicherung abrutschen, wenn sie ihre Rücklagen aufgezehrt haben oder bereits bilanziell überschuldet sind.“

AUSSPRACHE ZUM ZAHLENWERK IM FEBRUAR

Der Marler Stadtrat entschied sich am Nachmittag  für eine Verschiebung des Haushaltsbeschlusses ins neue Jahr. Die Aussprache zum Zahlenwerk ist für die Sitzung am 22. Februar vorgesehen. Nach dem Willen der Landesregierung soll das neue Gesetz zum Haushaltsrecht im Februar den Landtag passieren und dann rückwirkend zum Jahresende 2023 in Kraft treten. Wie berichtet weist der Haushaltsplanentwurf der Stadt ein Defizit von rund 82 Mio. Euro aus. Eine bilanzielle Überschuldung wird sich voraussichtlich schon ab 2025 ergeben. Damit bleibt Marl vermutlich weiterhin in der Haushaltssicherung.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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