Das Urteil ist gefallen – das Bundesverfassungsgericht erlaubt geschäftsmäßige Suizidbeihilfe
Der Marler Helmut Feldmann spürte eine große Erleichterung, als am 26. Februar 2020 das Bundesverfassungsgericht das Urteil betreffend des §217 StGB verkündete. „Ich habe zu 80% damit gerechnet“ sagt er.
Das ZDF sendete an diesem besagten Morgen ein Spezial „Urteil zur Sterbehilfe“ und Herr Feldmann war aus Marl live in der Sendung zugeschaltet. Mit der Verkündung war ihm die Freude, vor allem die Ergriffenheit seines langen Kampfes für das Recht auf Sterbehilfe, anzusehen. Nach vielen Jahren endlich der Erfolg.
Was bedeutet das Urteil jetzt?
Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmt, dass der umstrittene Sterbehilfe-Paragraph gegen das Grundgesetz verstößt und so haben die Richter entschieden, dass unter strengen Voraussetzungen eine geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid erlaubt. Die Entscheidung begründeten sie damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Jetzt will die Bundesregierung das Urteil prüfen und auswerten. Erst dann wäre über mögliche Maßnahmen zu entscheiden.
Geschäftsmäßige Beihilfe heisst: Ein Arzt und Sterbehilfevereine können kranken Patienten helfen, den letzten Schritt zu tun. Diese Hilfe muss häufiger angeboten werden, damit die „Geschäftsmäßigkeit“ erfüllt ist.
Dadurch, dass das gesamte Gesetz gekippt wurde, steht deshalb jetzt noch eine schnellstmögliche Änderung des BTM-Gesetz (Betäubungsmittel-Gesetz) an. So muss mithilfe von Ärzten ein passendes Medikament gefunden werden, diese dürfen die Medikation jedoch nicht selber den Patienten geben, sie muss selber eingenommen werden.
Genau hier sieht Helmut Feldmann deshalb noch einige kleine Schwierigkeiten, dass durch diese Gesetzesänderung auch gesunden Menschen so zu einer Spontanhandlung verleitet werden könnten, weil sie vielleicht Probleme haben, die auch anders zu lösen wären. Weiterhin müsse bestimmt werden, dass Patienten, die nicht für sich selber entscheiden können, wie z.B. Demenzkranke oder an Depressionen leidende Menschen, nicht selber über einen Suizid entscheiden dürfen.
„Ich bin nicht so ganz mit der Entscheidung einverstanden, dass sie für alle Menschen gelten soll, ich habe für kranke Menschen gekämpft damit sie nicht mehr leiden müssen“, sagt Helmut Feldmann, „Ich respektiert die Meinungen der einzelnen Menschen muss sie jedoch nicht für mich akzeptieren“.
Trotz alledem ist Helmut Feldmann erleichtert, er hat sein Ziel erreicht, wobei einer Meinung nach eine Stückelung des Gesetzes bei Krankheit von Vorteil gewesen wäre.
Der Sterbehilfeverein, bei dem Helmut Feldmann seit 2012 Mitglied ist, stellt das Leben in den Vordergrund und dass das Leben positiv ist, auch bei Erkrankungen.
Für Helmut Feldmann ist der Kampf nach 4,5 Jahren jetzt abgeschlossen und er überlässt alles Weitere ab jetzt Anderen. Das alles hat viel Kraft gekostet. Er sieht jetzt seiner eigenen Gelassenheit entgegen, die er früher hatte und hat nun die Gewissheit, dass er legal sterben kann.
„Ich habe keine Angst vor dem Sterben, aber Angst vor den Qualen“, sagt er und ist nun froh, selber entscheiden zu können, wann seine Lebensqualität für ihn nicht mehr tragbar ist und er würdevoll sterben kann. Er möchte noch viele Jahre mit seinen Kindern weiterleben. Vor allem Tochter Manuela war immer eine sehr große Hilfe, ohne ihre Unterstützung hätte er die Belastung, auch durch seine Krankheit (COPD), die lange Zeit nicht durchgehalten. Sie hat ihn unterstützt und motiviert.
Sehr dankbar ist er den Medien, vor allem in Marl, die ihn durch ihre ausführlichen Berichten und Beiträgen in seinem Kampf unterstützt haben.
Uns hat Helmut Feldmann noch erzählt, dass er seine Autobiografie geschrieben hat, 250 handschriftliche Seiten. Wir werden darüber berichten.
Autor:Anja Hermanski aus Marl | |
Webseite von Anja Hermanski |
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