Das Rathaus der Stadt Marl wird unter Denkmalschutz gestellt.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hatte ein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet.
Eine vorläufige Unterschutzstellung ist erfolgt.
Der Anstoss ging bereits 1985 von der Stadt Marl aus. Mit Jahresbeginn 2013 wurde eine Vorlage für die politischen Gremien erstellt zwecks endgültiger Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Marl. Da die Untere Denkmalbehörde zur Eintragung verpflichtet ist, steht ihr gesetzlich kein Ermessen zu.
Eine Stilllegung der Türme bzw. ein Abriss sind damit nicht denkbar.
Der Denkmalbedingte Mehraufwand bei der Sanierung wird auf 350 000 Euro geschätzt.
Der Rathauskomplex wird in dem Umfang, in dem es 1960-1967 unter funktionalen Aspekten als mehrteiliger Komplex nach preisgekröntem Entwurf des Büros Johannes Hendrik van den Broek & Jacob Berend Bakema (Niederlande) errichtet wurde, als Einzeldenkmal in die Denkmalliste Teil A der Stadt Marl eingetragen.
Zu der denkmalwerten Anlage gehören folgende Gebäude und Bauteile:
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Der Ratstrakt unter einer Faltdachkonstruktion mit drei Sitzungssälen,
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der L-förmige Bau für die „Oberen Organe“, d.h. den Bürgermeister, die Verwaltungsspitze und die Ratsfraktionen, welcher den Ratstrakt zweiseitig umfängt,
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das zentrale Publikumsgebäude (Zentralgebäude) nordöstlich davon,
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zwei Bürotürme für die Verwaltung (Dezernatstürme) und die Sockel der beiden nicht weitergeführten Türme,
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die Verbindungswege zwischen dem L-förmigen Bau und dem Zentralgebäude, d.h. die Brücke im Südosten und der schmale Gang im Nordwesten, der sog. Haifisch, mit zwei Auffangbecken unterhalb der Wasserspeier am „Haifisch“,
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die raumbildenden Mauerzüge im Umfeld des Zentralgebäudes, meist als Parkraumbegrenzung, versehen mit Pflanzkübeln und Lichtbändern,
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der gepflasterte Platz südöstlich des Ratstraktes (Creiler Platz) samt bauzeitlichem Mobiliar, d.h. je vier Bänke, Lichtsäulen und Pflanzbeete mit geböschter Pflasterung, zwei Wasserbecken, davon eins mit einer monumentalen Uhr ,
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der seitlich plazierte „Versuchsbau“, ursprünglich als Baubüro genutzt, jetzt Bücherei „Türmchen“,
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die bauzeitlichen Grünanlagen ,
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innerhalb der Gebäude die wandfeste Ausstattung der Bauzeit und darüber hinaus die von den Architekten entworfenen Möbel im Ratstrakt als auch im Trakt für die „Oberen Organe“ .
Der Gebäudekomplex im Besitz der Stadt Marl ist wegen seiner äußerst modernen, sorgfältigen und eleganten Gestaltung und Ausführung gemäß der Benehmensherstellung des LWL – Amtes für Denkmalschutz in Westfalen als Gesamtanlage und samt der denkmalwerten Ausstattung ein Baudenkmal im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein – Westfalen (DSchG NRW).
Die Stadt Marl hat bei der Anhörung keine Einwendungen erhoben.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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