Corona: Das sind die geltenden Regeln und Einschränkungen

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Bund und Länder haben beschlossen, die aktuell geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 28. März 2021 zu verlängern. In ihrem Beschluss betonen Bund und Länder, dass die Kontaktvermeidung das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie bleibt.

Planungsperspektive durch Öffnungsschritte

Die Bürgerinnen und Bürgern sowie die Wirtschaft sollen gleichwohl Planungsperspektiven erhalten, wie und wann Beschränkungen wieder aufgehoben werden können. Der Beschluss beinhaltet daher auch Öffnungsschritte, die überwiegend vom aktuellen Infektionsgeschehen in einem Bundesland oder einer Region abhängen. 

Derzeit steigt die Zahl der Neuinfektion wieder an, auch der Anteil der Virusvarianten an den Infektionen steigt. Die Erfahrung anderer Staaten zeige, dass beim Hochfahren des öffentlichen Lebens Vorsicht geboten sei, so Bund und Länder in ihrem Beschluss. Der Frühling 2021 wird anders sein als der Frühling vor einem Jahr. Das liegt in erster Linie an zwei Helfern die wir gegen das Virus haben – die verschiedenen Impfstoffe und eine Bandbreite an Tests.

Impfungen ab Ende März auch in Arztpraxen

Bund und Länder weisen darauf hin, dass die Impfkampagne deutlich an Fahrt gewinnen wird. Die Zahl der wöchentlichen Impfungen soll sich – wie geplant – verdoppeln. Aktuell werden täglich bis zu 200.000 Impfungen durchgeführt.
Ende März/Anfang April sollen Impfungen auch bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten angeboten werden. Arztpraxen, Impfzentren und mobile Impfteams werden dann parallel impfen. Die Impfzentren werden weiterhin strikt nach geltender Impf-Priorisierung ihre Termine vergeben. In den Arztpraxen erfolgt die Entscheidung der Priorisierung nach ärztlicher Einschätzung vor Ort, um eine flexiblere Umsetzung der Impfungen zu ermöglichen. Grundlage bleibt aber auch hier die Impfverordnung. Darüber hinaus werden Betriebsärzte im Laufe des zweiten Quartals verstärkt in die Impfkampagne eingebunden.

Impfintervalle möglichst ausschöpfen

Um möglichst bald vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können, soll das gemäß der jeweiligen Zulassung der Impfstoffe zulässige Intervall zwischen erster und zweiter Impfung möglichst ausgeschöpft werden. Aufgrund von Studienergebnissen aus Großbritannien erwarten Bund und Länder zudem eine kurzfristige Entscheidung der Ständigen Impfkommission, den Impfstoff von AstraZeneca auch der Bevölkerungsgruppe über 65 Jahre zu empfehlen.

Mehr Normalität durch regelmäßige Tests

Bund und Länder sehen in regelmäßigen Corona-Tests einen wichtigen Baustein, um mehr Normalität zu ermöglichen. Bis Anfang April sollen schrittweise Testkonzepte umgesetzt werden – im Bereich der Schulen, der Kinderbetreuung oder auch der Unternehmen. Allen asymptomatische Bürgerinnen und Bürger wird mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht.
Bund und Länder bilden eine gemeinsame Taskforce Testlogistik, um die größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests einschließlich Selbsttests sicherzustellen.

Erweiterte Möglichkeiten bei privaten Zusammenkünften

Bereits ab dem 8. März werden die Regeln für private Zusammenkünften erweitert: Der eigene Haushalt kann mit einem weiteren Haushalt zusammenkommen – jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 Neuinfektionen pro Woche und 100.000 Einwohner, können drei Haushalte mit zusammen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt.

Steigt die 7-Tage-Inzidenz in einem Bundesland oder einer Region hingegen auf über 100, wird die Kontaktbeschränkung wieder verschärft. Eine private Zusammenkunft ist dann erneut auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.

Inzidenz entscheidet über Öffnungsschritte

Nach ersten Öffnungen im Bereich der Schulen und Friseure zum Monatsbeginn folgt ab dem 8. März ein zweiter Öffnungsschritt: Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte können mit Hygienekonzept und Kundenbegrenzung öffnen. Gleiches gilt für die noch geschlossenen, körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen – in diesen Bereichen ist jedoch ein tagesaktueller negativer Schnelltest des Kunden Voraussetzung.

Je nach Anzahl der Neuinfektionen haben sich Bund und Länder auf drei weitere Öffnungsschritte verständigt. Diese berücksichtigen auch Öffnungen im Einzelhandel, von kulturellen Einrichtungen oder im Sportbereich.

Über weitere Öffnungsschritte beraten Bund und Länder bei ihrer nächsten Zusammenkunft am 22. März 2021.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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