Bundestagswahl: Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 20. Januar 2025

Im Februar 2025 wählt Deutschland den 21. Deutschen Bundestag. (© DBT) | Foto: Foto: Bundestag
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Durch die Auflösung des Bundestages findet die Bundestagswahl vorgezogen am 23. Februar 2025 statt. Dadurch ändern sich auch wichtige Fristen bei der Wahlvorbereitung. Die Wahlvorschläge der Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Bundestagswahl müssen spätestens zum 20. Januar 2025 um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter vorliegen. Auf diese Frist macht jetzt Kreisdirektor Dominik Schad aufmerksam.

Er ist als Kreiswahlleiter für die Durchführung der Bundestagswahl in den Wahlkreisen 120 – Recklinghausen I (Castrop-Rauxel, Recklinghausen, Waltrop) und 121 – Recklinghausen II (Datteln, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick) verantwortlich. Diese umfassen alle kreisangehörigen Städte mit Ausnahmen von Dorsten und Gladbeck. Die beiden Städte gehören zum Wahlkreis 124 – Bottrop, Recklinghausen III, der dem Kreiswahlleiter Bottrop zugeordnet ist.

Kreiswahlvorschläge

können von politischen Parteien sowie von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden. Diese haben ihre Wahlvorschläge nun form- und fristgerecht spätestens bis zum 20. Januar um 18 Uhr beim zuständigen Kreiswahlleiter im Original einzureichen. Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es wird empfohlen, die Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor diesem Termin einzureichen. So können eventuelle Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden.

Weitere Hinweise

zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen unter www.kreis-re.de/wahlen zu finden. Dort abrufbar ist unter anderem die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die alle wichtige Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren für die Wahlkreise 120 (Recklinghausen I) und 121 (Recklinghausen II) enthält.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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