Bund-Länder-Beschluss vom 19.1.21, Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Kanzlerin Merkel und Berlins Regierender Bürgermeister Müller nahmen vom Kanzleramt aus an der Videokonferenz teil.
Foto: Bundesregierung/Kugler
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Bund und Länder haben vereinbart, die gelten Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar zu verlängern. Sorge bereiten Erkenntnisse über Mutationen des SARS-CoV-2-Virus. Daher soll ein beschleunigter Rückgang der Infektionszahlen erreicht werden.
Die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten fort. Alle bestehenden Maßnahmen werden zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 verlängert. Das bedeutet: Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und eine weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Kontakte sollen weiterhin auf das absolut notwendige Minimum beschränkt werden.

OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2

Zusätzlich wurde vereinbart, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften künftig eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken besteht (sogannannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95 oder FFP2).

Um auch im beruflichen Kontext die erforderliche Kontaktreduzierung zu erreichen, wird die Bundesregierung eine befristete Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig überall dort, wo es möglich ist und die Tätigkeiten es zulassen, das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen.

Schulen bleiben geschlossen

Schulen bleiben bis zum 14. Februar grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. Weiterhin wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten, für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Hintergrund dieser "unglaublichen Einschränkungen" für betroffene Kinder und Eltern, so Kanzlerin Merkel, seien "ernst zu nehmende Hinweise", dass das mutierte Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall sei.

Verschärfung der Pandemie verhindern

Bund und Länder äußern ihre Sorge über Hinweise, dass die in Großbritannien aufgetretene Virusmutation B1.1.7 deutlich infektiöser ist. Die Mutation sei auch in Deutschland nachgewiesen worden, eine Verbreitung könnte eine schwerwiegende Verschärfung der pandemischen Lage bedeuten. Daher sei zwingend ein vorsorgendes Handeln erforderlich. Ziel ist es, den bereits zu beobachtenden Rückgang des Infektionsgeschehens zu beschleunigen. Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger: Auf die nächsten Wochen in der Pandemie kommt es entscheidend an.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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