Bürgerliste "Wir für Marl" fordert, lasst die Bürger über die teure Sanierung des Rathauses entscheiden

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"Wir  für Marl" fordert für die  die nächste Sitzung des Rates der Stadt
Marl am 06.06.2019  die  Durchführung eines Ratsbürgerentscheides
 über die  Sanierung des Marler Rathauses.

Mit diesem Antrag greift die Bürgerliste "WiR für Marl" einen Vorschlag
der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens "Rathaussanierung
stoppen!" aus der letzten Sitzung des Rates der Stadt Marl vom
11.04.2019 auf. Die Bürgerliste "Wir für Marl" hält den Vorschlag für
geeignet, um einerseits endlich den Bürger entscheiden zu lassen und
andererseits Zeit und Geld im Zusammenhang mit der bevorstehenden
Auseinandersetzung vor den Verwaltungsgerichten zu sparen.

ANTRAG: Mehr Demokratie wagen
und die Bürger, die Steuerzahler fragen

Der Rat der Stadt Marl möge beschließen:
1. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird ein Ratsbürgerentscheid zur Sanierung des Rathauses durchgeführt.
2. Die Frage an die wahlberechtigten Marler Bürgerinnen und Bürger soll lauten: „Sind Sie für die Sanierung des gesamten Rathauskomplexes (Sitzungstrakt, Türme I und II und Zentralgebäude) gemäß den Beschlüssen des Rates der Stadt Marl auch wenn dies inzwischen mit Kosten von ca. 70,3 Millionen Euro verbunden ist?“
3. Der Termin für die Abstimmung ist durch die Stadtverwaltung auf den frühestmöglichen Zeitpunkt (noch vor den Sommerferien) festzusetzen.

DIE BEGRÜNDUNG

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 GO NRW kann der Stadtrat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid).
Das erste jemals in Marl erfolgreich durchgeführte Bürgerbegehren wurde von mehr als 4.500 Marler Bürgern unterstützt.
Nachfolgend hat der Rat der Stadt Marl im Gegensatz dazu in seiner Sitzung am 11.04.2019 das Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ für unzulässig erklärt.
Das Bürgerbegehren offenbarte, dass erhebliche Teile der Wahlberechtigten eine wirtschaftlich kostengünstigere und haushälterisch haltbarere Variante zur Sanierung des Rathauskomplexes fordern und damit sogar den Denkmalschutz in Frage stellen.
Für sie ist die Sanierung des Ratstraktes und der Neubau des Rathauses –
selbstverständlich ohne eine kostenverschlingende Tiefgarage – die einzige
zweckdienliche Alternative.

Ein anderer Teil der Bevölkerung und die große Mehrheit des Rates akzeptieren die Sanierung des Rathauses, auch wenn diese Investition 70,3 Mio. €uro erfordert.
Bei der Umfrage der Marler Zeitung hat sich – auch wenn diese Umfrage nicht als  repräsentativ angesehen werden kann – eine deutliche Mehrheit für einen Neubau des Rathauses ausgesprochen.
Sinn und Zweck eines Ratsbürgerentscheides ist es in einem solchen Fall, die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen und die Entscheidung allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern „zurück“ zu geben.
Mit einer Abstimmung durch die Bürgerinnen und Bürger ist die Erwartung verbunden, dass diese zu einer Befriedung in der Stadt führen wird.
Eine solche antiautoritäre Beteiligung erhöht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik, insbesondere dann, wenn dem Abstimmungsergebnis – ganz gleich wie die Abstimmung ausgeht – Folge geleistet wird.
Für einen Ratsbürgerentscheid sprechen allerdings noch ebenfalls weitere Tatsachen.
So haben die drei Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens „Rathaus-Sanierung stoppen!“ angekündigt, gegen die Entscheidung des Rates auf Unzulässigkeit ihres Bürgerbegehrens vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Klage zu erheben.
Außerdem haben sie schon vor einiger Zeit ihre Absicht kundgetan, im Falle des tatsächlichen Beginns der Sanierung eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht zu beantragen.
Dies ist ihr gutes Recht, auch wenn ihr rechtsstaatliches Handeln zu einer erheblichen Zeitverzögerung oder sogar zur Verhinderung der Sanierung führen könnte. Diese Zeitverzögerung verursacht zusätzliche Kosten.
Einer solchen Entwicklung muss der Rat der Stadt vorbeugen indem er das Heft des Handelns mit diesem Ratsbürgerentscheid an sich zieht und die Bevölkerung über die Zukunft des Rathauses selbst entscheiden lässt.
Mehr Demokratie in Marl wagen!
Die Zeit dafür ist überreif.

Friedrich H. Dechert
Fraktionsgeschäftsführer

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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