Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ lädt zu ihrer 20. Aktionsversammlung ein

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Der Rat der Stadt Marl hat am 11.04.2019 mit  Mehrheit die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rathaussanierung stoppen!“ festgestellt. Dagegen haben die Initiatoren Marc Walden, Clemens Mecking und Detlev Beyer-Peters am 13.05.2019 fristgerecht Klage beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen eingereicht. „Mit der Klage soll der Rat der Stadt Marl verpflichtet werden, seinen Ablehnungsbescheid vom 18.04.2019 aufzuheben. Außerdem soll die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt werden.“, teilt Detlev Beyer-Peters mit.

„Unser vorrangiges Ziel ist es, dass den Marler Bürger und Bürgerinnen die Entscheidung darüber, ob das Rathaus mit über 70 Millionen Euro saniert werden soll, übertragen wird. Deshalb begrüßen wir auch den Antrag der Bürgerliste ‚WiR für Marl‘ an den Rat der Stadt Marl ‚Demokratie wagen – die Steuerzahler fragen‘, die Durchführung eines Ratsbürger­entscheides zu beschließen.“, erklären die Initiatoren einhellig.
Sie können sich sogar vorstellen, ihre Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückzuziehen. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass der Rat der Stadt Marl in seiner Sitzung am 06.06.2019 die Durchführung eines entsprechenden Ratsbürgerentscheides beschließt und öffentlich die Zusage abgibt, sich – im Falle, dass sich die Bürger und Bürgerinnen gegen die Sanierung entscheiden – daran gebunden zu fühlen und die Bürgerentscheidung in die Tat umzusetzen.
„Wenn der Rat der Stadt Marl den Mut zu einer solchen Verfahrensweise findet, könnte eine in der Marler Bürgerschaft äußerst umstrittene politische Entscheidung sehr schnell und höchst demokratisch geklärt und viel Zeit und Geld gespart werden.“, gibt Clemens Mecking zu bedenken.

Um die weiteren Schritte zu beraten, lädt die Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen!“ zu ihrer 20. Aktionsversammlung ein. Diese findet statt

am Dienstag, den 28.05.2019,

um 19:30 Uhr

im Bistro Mühlenbach, Breite Straße 26, 45768 Marl.

Hier soll

1. der Verfahrensstand bezüglich der Klage gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens,

2. die Art und Weise der Finanzierung des Klageverfahrens und

3. die weitere Entwicklung bei der Sanierung des Rathauses beraten sowie

4. die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.06.2019 vorbereitet werden, in der die Bürgeranregung der Bürgerinitiative gegen die „Unterschutzstellung und Pflege des Rathauses Marl als Denkmal“ beschieden wird.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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