Bürgerinitiative Marl Hüls kritisiert die Absage der Ratsitzung

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Während vielerorts ordentliche Ratsitzungen stattfinden und durchgeführt werden, geht die Marler Stadtverwaltung eigene Wege, mit teils zweifelhaften Gründen, meinen die Mitglieder der Bürgerinitiative. Sie wandte sich mit  Briefen  an die Stadt.

Bürgeranfrage nach Bundes- Informationsgesetz.

Anmeldung zu Rats- Ausschusssitzungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Arndt.

Aufgrund ihrer Absage der Ratsitzung vom 17 Dezember ergeben sich für mich und den Mitglieder*inen unserer Bürgerinitiative folgende Fragen die ich auf rechtlicher Grundlage des Bürger- Informationsgesetz zeitnah von ihnen beantwortet haben will:
1) Welche Fraktionen haben sich bei der Videoschalte am 30 November zur Absage der oben genannten Ratsitzung verständigt?
2} In welchem Gesetzestext steht geschrieben das die im Rat vertretenen Parteien die Kompetenzen des Stadtrates an den Haupt- und Finanzausschuss delegieren dürfen?
3) Falls dies rechtlich statthaft wäre, dann möchten wir den Gesetzestext über die Notwendigkeit einer 2/3 Mehrheit der Ratsmitglieder*inen für die Delegierung von Ihnen genannt haben.
In der neuen Hauptsatzung der Stadt Marl habe ich keinen diesbezüglichen Passus gefunden.
4) Wann wird die Tagesordnung der Ratsitzung zum Haushalt der Stadt Marl bekanntgegeben?

Desweiteren möchte ich hiermit den Platzbedarf für mich und sieben weitere Mitglieder unserer Initiative für die kommende Sitzung anmelden.
Stellen Sie bitte sicher das wir zwecks Beobachtung des Abstimmungsverhalten der Abgeordneten, Einblick in den Raum haben können.
Wir bitten um Bestätigung per Mail.

Frdl Gruß,
Christian Thieme,
Bürgerinitiative Marl Hüls.

Der zweite Brief

Danke Frau T. für ihre detaillierten Ausführungen.

Aufgrund des öffentlichen Interesse am Thema nehme ich die örtliche Zeitungsredaktion, die wir zwischenzeitlich informiert haben mit ins "Cc.
Dass laut Paragraph 11 des Infektionsschutzgesetz der Landesregierung eine Einberufung des Rates im Falle der Stadt Marl nicht möglich war, erschließt sich mir und wahrscheinlich auch vielen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt nicht.
Vielmehr drängt sich uns der Eindruck auf, das die beiden großen Marler Parteien beabsichtigen, mittels dieser Eilentscheidung die Demokratische Teilhabe der Öffentlichkeit durch Verringerung von Sitzmöglichkeiten einzuschränken.
Das der Ratsaal die erforderlichen Mindestabstände nicht erlaubt, war und ist Herrn Bürgermeister Arndt, als verantwortlicher für die Ausrichtung aller städtischen Sitzungen mit Anwesenheit von Einwohner*inen bekannt.
Umso unverständlicher ist für unsere Bürgerinitiative der Verzicht auf die großzügig ausreichende Räumlichkeit in der Aula der Scharounschule, die sowohl allen Marler Ratsmitglieder*inen als auch Pressevetreter*inen und zusätzlich vielen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an der Ratsitzung ermöglicht hätte.
Im Gegenteil sehen wir uns jetzt durch die beengte Unterbringung im Foyer des Rathauses, der Gefährdung einer Ansteckung durch das Sars Virus ausgesetzt.
Wir fordern ihren Vorgesetzten Werner Arndt auf, dieses unverantwortliche Vorhaben unverzüglich aufzugeben.

Christian Thieme,
Bürgerinitiative Marl Hüls.

Ps. Aus der von ihnen zitierten "Bestätigung" des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die aufgrund ihrer Antragserwiederung erfolgt ist, kann ich kein Betretungsverbot des Ratsaal erkennen.
Im Gegenteil haben Sie verehrte Frau T.  erklärt, das dies "sehr wohl" möglich sei, es wäre bisher allerdings nie von Zuhörer*innen begehrt worden.
Dieses Begehren hole ich hiermit nach und beantrage für meine Person und sieben weitere Mitglieder unserer Bürgerinitiative Sitz- oder Stehplätze in einem ausreichend großen, belüftetenTagungsraum.
MfG.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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