Bürgerbegehren „Rathaussanierung stoppen!“ die Kostenschätzung der Stadtverwaltung ist falsch?

3Bilder

Am Montag, den 10.12.2018 sind die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Rathaussanierungstoppen!“ vom Bürgermeister der Stadt Marl, Werner Arndt, zu einem Gespräch im Bauturm an der Liegnitzer Straße eingeladen gewesen. Hier wurde Ihnen mitgeteilt, dass die Stadtverwaltung Marl die Kosten für einen Neubau und für die Sanierung des Ratstraktes aufinsgesamt 89 Mio. € schätzt. Die Kostenschätzung soll den Initiatoren des Bürgerbegehrens erst in den nächsten Tagen zugehen.
Um diese offizielle Kostenschätzung der Stadt Marl ausführlicher zu bewerten, eine Stellungnahmezur Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens zu erarbeiten, die Werbemaßnahmen für das Bürgerbegehren zu verstärken und die Unterschriftensammlung unter das Bürgerbegehren
zu organisieren, laden die Initiatoren alle Bürger/innen, die das Bürgerbegehren„Rathaussanierung stoppen!“ unterstützen wollen, zur 7. öffentlichen Aktionsversammlung
ein. Diese findet statt

am Dienstag, den 18. Dezember 2018,
um 19:30 Uhr
in der Gaststätte Kluge, Telefon: 02365/35257
Lipper Weg 89, 45770 Marl.

Kostenschätzung für Rathausneubau falsch

Schon jetzt sind die Initiatoren Detlev Beyer-Peters, Clemens Mecking und Marc Walden im Rahmen der letzten Aktionsversammlung vom 11.12.2018 zu der Auffassung gelangt, dass die Stadtverwaltung Marl die Kosten für einen Neubau zu hoch angesetzt und einige Unklarheiten im Raum hat stehen lassen. Die Stadt Marl legt der Kostenschätzung einen Neubau auf der ca. 6700 qm großen Fläche vor dem Gebäude „Wohnen Ost“ zugrunde und hat dafür 1,8 Mio. € veranschlagt. Auf Unverständnis stößt bei den Initiatoren die Tatsache, dass die Stadt Marl überhaupt ihr eigenes Grundstück in Rechnung stellt. Aber selbst wenn dies gerechtfertigt wäre, zweifelt
Marc Walden stark an, „dass sich angesichts der Lage des Grundstückes im Falle eines Verkaufs auf dem Grundstücksmarkt tatsächlich 360 € pro Quadratmeter erzielen ließen.“
Verwundert sind die Initiatoren darüber, dass die Stadtverwaltung überhaupt nicht dasGrundstück Rathausparkplatz Ost für einen Neubau geprüft und in Erwägung gezogen hat.

Clemens Mecking hält die Begründung der Stadtverwaltung für nicht nachvollziehbar,wonach es fraglich sei, ob die sich dort im Boden befindlichen Fundamente für den damals geplanten Bau von zwei weiteren Türmen nach ca. 60 Jahren noch funktionsfähig seien und für einen Funktionsbau überhaupt nutzbar gemacht werden könnten. Clemens Mecking verweist auf die Seite 79 des „Integrierte Handlungskonzept Stadtmitte Marl“ vom August
2015. Hier wurde u.a. ein Nutzungsszenario für den Rathausparkplatz mit einem Verwaltungsgebäude entworfen, dass in etwa die gleiche Bruttogrundfläche haben sollte, wie der von der Stadt Marl vorgeschlagene Neubau. „Wozu ein solches Szenario, wenn von
vornherein klar gewesen wäre, dass das gar nicht möglich ist?“

Der von der Stadt geschätzte Neubau soll etwa 580 Beschäftigten einen Arbeitsplatz bieten.Hierzu zählen auch die Beschäftigten, die aus den aufzulösenden Nebenstellen in ein neues Rathaus zurückkehren würden. Hinzu kommen die derzeitigen Beschäftigten der Vestischen
Arbeit, für deren Arbeitsplätze die Stadt Miete in Rechnung stellen kann.

Tiefgarage nicht notwendig

Auch für dieFahrzeuge aller Beschäftigten soll gesorgt werden. Neben 500 Stellplätzen sollen 90 Stellplätze in einer Tiefgarage unter dem Neubau errichtet werden. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens halten dies nicht für erforderlich.
Detlev Beyer-Peters begründet dies damit, dass nicht weit von dem Neubau ausreichend Parkplätze vorhanden seien.
„Stellplätze wären doch nur dann notwendig, wenn die Stellplätze am jetzigen Rathaus durcheine Bebauung wegfallen würden. Dann gehört aber die Errichtung von Ersatz-Stellplätzen und erst recht eine noch viel teurere Tiefgarage nicht in eine Kostenschätzung für einen Neubau hinter dem Gebäude Wohnen Ost.“ Er verweist diesbezüglich ebenfalls auf das
„Integrierte Handlungskonzept Stadtmitte Marl“ vom August 2015. Hier war für den Fall derBebauung des Rathausparkplatzes vorgeschlagen worden, mögliche entfallene Parkplätze durch eine Tiefgarage wieder auszugleichen.

Die Sanierung des Ratstraktes wird mit 13 Mio. € zu Buche schlagen. Dagegen soll allein die Verwirklichung des sozialen Rathauses 7 Mio. € kosten, dessen Erforderlichkeit von den Initiatoren angezweifelt wird.

Unterhaltskosten  eines Rathausneubaus sind  niedriger 

Die Initiatoren kritisieren abschließend, dass bisher kein betriebswirtschaftlicher Vergleich zwischen den zukünftig zu erwartenden Kosten nach einer Sanierung des derzeitigen Rathauses und denen eines Neubaus erstellt worden sind. Ihrer Auffassung nach ist der
Neubau des Rathauses nachhaltiger als dessen Sanierung.
Clemens Mecking: „Aufgrund des verwendeten Baumaterials und aufgrund der statischen Anforderungen nach der Sanierung werden regelmäßig erhebliche Kosten für Kontrollen des Bauzustandes und für weitere Sanierungsmaßnahmen anfallen. Außerdem darf nicht vergessen werden, dass ein Neubau nach neuesten energetischen Gesichtspunkten errichtet werden müsse und damit im Betrieb wesentlich klimaschonender und sparsamer als ein sanierten Rathaus sein wird.“ Detlev Beyer-Peters erinnert in diesem Zusammenhang an das Gutachten von HPP-Gutachten: „bescheinigt, dass ein Neubau für den Zeitraum bis 2044 geringere Betriebskosten in Höhe
von 12 Mio. € verursache und ab 2044 eine um 8 Jahre längere Restnutzungsdauer
aufweise.“

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

41 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.