Bürgerbegehren gegen den Kreishausneubau Recklinghausen hat eine konkretisierte Frage eingereicht

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Kreishausneubau haben am Dienstag, 17. Juli, eine konkretisierte Frage eingereicht. Sie lautet:
"Soll der Beschluss des Kreistages vom 11.06.2018 aufgehoben und kein neues Kreishaus des Kreises Recklinghausen gebaut, sondern stattdessen eine Sanierung des bestehenden Kreishauses erfolgen, die sich auf die notwendigsten Mängel hinsichtlich Brandschutzes, Haustechnik und Gesundheit der Nutzer beschränkt?"

Anhand der konkretisierten Fragen wird die Verwaltung eine Kostenschätzung zu den Auswirkungen der im Bürgerbegehren vorgeschlagenen Alternative im Vergleich zum vom Kreistag beschlossenen Neubau erstellen können. Diese Kostenschätzung wird den Initiatoren des Bürgerbegehrens dann für ihre Unterschriftenlisten übermittelt und die Unterschriftensammlung kann beginnen. Mit Einreichung der Frage ist die Frist erneut gehemmt.

Ablauf des Verfahrens

Die Kreisverwaltung ist verpflichtet, den Antragsteller zum Verfahren zu beraten. Dies ist bereits geschehen. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Kreishausneubau haben am Dienstag, 17. Juli, eine konkretisierte Frage eingereicht, nachdem der zuerst eingereichte Vorschlag als nicht eindeutig genug eingeschätzt wurde. Die konkretisierte Frage lautet:

„Soll der Beschluss des Kreistages vom 11.06.2018 aufgehoben und kein neues Kreishaus des Kreises Recklinghausen gebaut, sondern stattdessen eine Sanierung des bestehenden Kreishauses erfolgen, die sich auf die notwendigsten Mängel hinsichtlich Brandschutzes, Haustechnik und Gesundheit der Nutzer beschränkt?“

Anhand der konkretisierten Fragen wird die Verwaltung eine Kostenschätzung zu den Auswirkungen der im Bürgerbegehren vorgeschlagenen Alternative im Vergleich zum vom Kreistag beschlossenen Neubau erstellen können. Diese Kostenschätzung wird den Initiatoren des Bürgerbegehrens dann für ihre Unterschriftenlisten übermittelt.
Innerhalb von drei Monaten (abzüglich der Zeit, die die Verwaltung für die Kostenschätzung benötigt) muss der Antragsteller die im Kreis Recklinghausen notwendigen, nach aktuellen Schätzungen etwas über 15.000 Unterschriften von Bürgern (3% Quorum) aus dem Kreis Recklinghausen vorlegen. Liegen diese Unterschriften fristgerecht vor, hat der Kreistag zwei Möglichkeiten:
Der Kreistag entspricht dem zulässigen Bürgerbegehren nicht und es ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.
Der Kreistag folgt dem Bürgerbegehren und zieht seine Entscheidung vom 11. Juni zurück.4

Es befremdet, dass offensichtlich gerade vom Recklinghäuser Landrat die Modalitäten genehmigt werden müssen für ein Volksbegehren, das sich gegen eine Entscheidung eben dieses Landrats und seiner politischen Umgebung richtet. Ist das nicht eine krasse Form von Befangenheit?

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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