Bürgerbegehren gegen den Kreishausneubau in Recklinghausen: Initiatoren müssen etwa 15.000 Unterschriften sammeln
Nach Rückmeldung aus allen zehn Städten des Kreises konnte die Kreisverwaltung Recklinghausen die Zahl der Wahlberechtigten im Kreisgebiet an die Initiatoren des Bürgerbegehrens übermitteln. Zum Stichtag am 9. Juli 2018 waren 499.813 Bürger stimmberechtigt. Aktuell würden somit knapp 15.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren benötigt.
Da die Kreisverwaltung keine Einwohnermeldedaten erfasst, sondern dies ausschließlich Aufgabe der Städte ist, war zunächst eine Abfrage bei allen zehn Stadtverwaltung erforderlich. Gemäß der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen benötigen Initiatoren eines Bürgerbegehrens in einem Kreis mit mehr als 500.00 Einwohnern Unterschriften von drei Prozent der Bürger. Bürger ist laut Definition, wer bei den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist.
Wichtig: Die Zahl der benötigten Unterschriften kann noch geringfügig variieren, da sie auf Basis der Zahl der Wahlberechtigten am Tag, an dem die Liste übergeben wird, berechnet wird.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Kreishausneubau haben am Dienstag, 17. Juli, eine konkretisierte Frage eingereicht. Sie lautet:
"Soll der Beschluss des Kreistages vom 11.06.2018 aufgehoben und kein neues Kreishaus des Kreises Recklinghausen gebaut, sondern stattdessen eine Sanierung des bestehenden Kreishauses erfolgen, die sich auf die notwendigsten Mängel hinsichtlich Brandschutzes, Haustechnik und Gesundheit der Nutzer beschränkt?"
Anhand der konkretisierten Fragen wird die Verwaltung eine Kostenschätzung zu den Auswirkungen der im Bürgerbegehren vorgeschlagenen Alternative im Vergleich zum vom Kreistag beschlossenen Neubau erstellen können. Diese Kostenschätzung wird den Initiatoren des Bürgerbegehrens dann für ihre Unterschriftenlisten übermittelt und die Unterschriftensammlung kann beginnen. Mit Einreichung der Frage ist die Frist erneut gehemmt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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