Bergehalde Brinkfortsheide: Sachstand über die geplante Übernahme der Bergehalden von der RAG durch den RVR

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Die Verwaltung des RVR gab  einen aktuellen Sachstand über die geplante Übernahme der Bergehalden von der RAG. Sie gab eine Antwort  im Umweltausschuss des RVR  auf die  Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Regionalverband Ruhr.
 

Die Fragen und Antworten

1. Warum ist es aus Sicht des RVR sinnvoll, die Halden von der RAG zu übernehmen?
Der RVR hat innerhalb der letzten 30 Jahre 35 Bergehalden übernommen und zu attraktivenErlebnis- bzw. naturnahen Erholungsräumen entwickelt und bringt für die anstehenden Aufgaben der Haldenübernahme, deren Entwicklung und Unterhaltung das erforderliche Knowhow mit.

2.
a. Welche Kosten fallen unter den Begriff „Unterhaltungskosten“?
b. In welchem Zustand wird die Halde übergeben? / Zuwegungen Plateaus etc.
c. Ist die RAG im Rahmen der Finanzierung der Ewigkeitslasten gesetzlich verpflichtet,bestimmte Kosten bei der Unterhaltung der Haldenkörper zu übernehmen, ähnlich wie
bei der Wasserhaltung oder bei Bergschäden? Wie soll damit umgegangen werden?

Zu a. Hierunter fallen vorrangig sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit den gesetzlichenVerkehrssicherungs- und Ordnungspflichten eines Grundstückseigentümers
einhergehen.
Zu b. Die Halden werden erst auf den RVR übergehen, wenn durch den Abschlussbetriebsplannachgewiesen ist, dass von der jeweiligen Halde keine Gefahren mehr ausgehen.
RVR wird sicherstellen, dass er am Abschlussbetriebsplanverfahren beteiligt
wird.

Zu c. Die RAG muss im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens alle Auflagen erfüllen,damit die Halde aus der Bergaufsicht entlassen werden kann.

3. Im Falle der fehlenden Refinanzierung will der RVR von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.Inwiefern wird dieses Rücktrittsrecht mit Blick auf die verschiedenen Zeitfenster zur Entlassung der Halden aus der Bergaufsicht, den unterschiedlichen Zeiten einer Übernahme seitensdes RVR modifiziert?

Die genaue Ausgestaltung der Rücktrittsrechte ist Bestandteil der laufenden Vertragsverhandlungen.

4.
a. Welche Einflüsse haben bspw. die in der Stadt Marl und im Kreis Recklinghausen getroffenenBeschlüsse zur Übernahme der Halde Brinkfortsheide/Erw. auf die weiteren Verhandlungen mit der RAG?
b. Ergeben sich aus den vorliegenden Beschlüssen rechtliche Konsequenzen für die Entwicklungsmöglichkeitender Halde für die RAG bzw. für den RVR?

Die kommunalen Beschlüsse entfalten keine direkte Bindungswirkung gegenüber dem Regionalverband Ruhr.
5.
a. Welchen Einfluss haben die unterschiedlichen Zeitpunkte der Entlassung der Halden
auf die Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Halde, deren Erschließung und Nutzung?
b. Wie sind die Eintragungen auf der Karte zum Ende der Bergaufsicht zu interpretieren?

Zu a. Da der RVR erst mit Beendigung des Abschlussbetriebsplanverfahrens Besitzer der jeweiligen Halde wird, werden in der Regel erst dann entsprechende Maßnahmen auf den Halden durchgeführt.
Zu b. Sofern die Bergaufsicht auf einer Halde noch nicht geendet hat, handelt es sich bei den Zeitpunkten zum Abschluss der Bergaufsicht um Prognosen.
6. Wie will die Verwaltung des RVR mit den Kommunen, den Räten und den Bürger*innen in deneinzelnen Kommunen den Diskussionsprozesszur Übernahme der Halden und deren Gestaltung zusammen mit der RAG konkret führen?

Derzeit wird ein Haldenkonzept erstellt, das die Potentiale der Halden herausstellen soll. Bestehende Nutzungsüberlegungen der Kommunen und die in diesem Zusammenhang erfolgte Bürgerbeteiligung fließen in diesen Abwägungsprozess mit ein.

7. Beabsichtigt die Verwaltung des RVR in einem Generalvertrag mit der RAG zu einem festen Zeitpunkt alle Halden zu übernehmen oder denken beide Seiten über eine schrittweise Übernahmeder Halden nach?

Die Übertragungsmodelle sind Bestandteil der laufenden Vertragsverhandlungen.
8.
a. Welche Einflüsse haben das Abfallwirtschaftsgesetz NRW, der jeweilig geltende Abschlussbetriebsplanund derin Aufstellung befindliche Regionalplan auf Einrichten .

Betreiben einer Deponie?

b. Welche Schritte liegen einem Verfahren zur Genehmigung einer Deponie zu Grunde?
c. Welche Verantwortung hat der RVR?

Zu a. Sofern die Deponiestandorte größer als 10 ha sind, ist eine Darstellung im Regionalplanerforderlich.
Zu b. Der Regionalverband Ruhr ist kein Betreiber der Deponie. Antragsteller eines möglichenPlanfeststellungsverfahrens ist der jeweilige Deponiebetreiber.
Zu c. Der Regionalverband Ruhr übernimmt mit Eigentums- und Besitzübernahme der Grundstücke alle Rechte- und Pflichten die sich aus dem Eigentum ergeben.
Fragen zu den einzelnen Halden:
1. Wann ist eine Übernahme der Halden konkret angedacht?
Mit erfolgreichem Abschluss der Vertragsverhandlungen
2. Welche Kriterien haben dazu geführt, dass man sich aus dem Haldenportfolio für diese fünf Halden entschieden hat? Soll die Wahrnehmung der Aufgaben, die sich aus der Unterhaltungspflichtergeben durch Fremdfirmen oder eigenes Personal erfolgen?

Kriterium für die Übernahme der Halden durch den RVR ist der Stand des ABP-Verfahrens.

3. Welches Referat übernimmt im Aufgabenbereich von Frau Frense diese Aufgaben zukünftig?
Wie soll der zusätzliche Arbeitsaufwand sowohl finanziell als auch personell geleistet werden?

Die Organisation und Zuteilung der jeweiligen Aufgaben werden durch die Bereichsleitung gewährleistet.

Bergehalde Kohlenhuck

Hier werden 3 WEA durch den städtischen Versorger ENNI und Minegas Power betrieben. WelcheNutzung könnte sich der RVR hier vorstellen?

Die Realisierungsmöglichkeiten von Nutzungen können belastbar erst auf Grundlage des
noch abzuschließenden Nutzungskonzeptes vorgestellt werden. Möglichkeiten einer Vereinbarkeitzwischen Haldennutzung und Windenergieanlage bestehen derzeit bereits auf der verbandseigenen Halde Hoppenbruch in Herten (z. B. Mountainbike)
Bergehalde Scholven
Weshalb ist nur ein Teil des Haldenkörpers erfasst?
Das Grundeigentum an dem weiteren Haldenkörper liegt nicht bei der RAG und istsomit keinBestandteil der Grundstücksverhandlungen mit der RAG.

Bergehalde Brinkfortsheide Erw. und Bergehalde Im Hürfeld

a. Wird der RVR ein notwendiges Planfeststellungsverfahren selbst anstreben?
Die Antragsberechtigung im Planfeststellungsverfahren liegt beim Vorhabenträger.
b. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeit, dass sich bei dem PFV die einzuhaltenden Abstandswerte zur Wohnbebauung als Hinderungsgrund herausstellen können?
Die Bewertung dieser Sachverhalte obliegt derzuständigen Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde;dazu gehört auch die Betrachtung der relevanten Abstandswerte.

c. Abfälle welcher Deponieklasse sollen in den geplanten Deponien abgelagert werden?
Auf den Deponien sollen Abfälle der Deponieklasse I abgelagert werden.

d. Wie lange werden die bisher eingebrachten Basisabdichtungen aus ungebranntem Ton gegen Salz- und Schwefelfrachten der Berghalden noch standhalten?
Diese Frage kann von Seiten des Regionalverbandes Ruhr nicht beantwortet werden.
e. Für welche Lebensdauer sollen die neu einzubringenden Zwischenabdichtungen und Endversiegelungen dimensioniert werden?
Diese Sachverhalte sind im Planfeststellungsverfahren durch den Vorhabenträger zu klären.
f. Gibt es Erkundungsbohrungen des Untergrundes der Halden, liegt eine statische Berechnungdes Untergrundes vor?

Diese Frage kann von Seiten des Regionalverbandes Ruhr nicht beantwortet werden.

Bergehalde Schöttelheide

a. Warum gehört diese Halde, für die schon zu Beginn der Schüttung eine spätere Freizeitnutzungangekündigt wurde, nicht in das Portfolio der zu übernehmenden Halden?

Die Grundstücke der Halde Schöttelheide stehen bereits im Eigentum des RegionalverbandesRuhr.

b. Gibt es weitere Halden der RAG im Verbandsgebiet, die nicht Gegenstand der Verhandlungenmit dem RVR sind?

Ja, z. B. Halde Wilhelmine Viktoria 2/3 in Gelsenkirchen, Halde Welheimer Mark in
Bottrop.
c. Welche weiteren Eigentümer von Bergehalden gibt es im Verbandsgebiet und um welche Halden handelt es sich?

Außer der RAG AG ist kein weiterer Bergbaubetreiber in der Metropole Ruhr bekannt.
Es gibt eine Vielzahl an ehemaligen Bergehalden kleineren Umfangs, die in
das Eigentum der jeweiligen Kommune übergegangen sind. (Lothringen ½ und Tippelsbergin Bochum, Heinrich-Hildebrand-Höhe in Duisburg, etc.).

Bergehalden Blumenthal 8/ Im Hürfeld/ Rossenray/ Groppenbruch
In diesen Fällen stimmt der Zuschnitt der übertragenden Flächen nicht mit den genehmigten Haldenflächen überein.
Welche Gründe gibt es für diesen Zuschnitt der jeweiligen Fläche?
Die Gründe hierfür liegen im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Bergehalde Mottbruch

Diese Halde war Bestandteil des Ideenwettbewerbs zum neuen Regionalplan Ruhr. Inwieweitwerden diese Ideen bei der Entwicklung der aktuellen Planung sowie die Ansätze aus
der Stadt Gladbeck in das Entwicklungskonzept für die Halde eingebunden?

Die Überlegungen werden im Rahmen der Erstellung der Haldenkonzeption berücksichtigt.


Bürgerinitiative Marl Hüls

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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