Baut Rethmann seine Position bei SARIA aus?

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Rethmann verstärkt offensichtlich den direkten Einfluss auf SARIA. Im Bundesanzeiger müssen darüber Bekanntmachungen veröffentlicht werden.

Hier Auszüge:

SARIA Bio Industries Beteiligungs SE

Osnabrück
Bekanntmachung gemäß § 20 Absätze 1, 3 bis 6 i.V.m. § 16 Absatz 1 AktG

Herr Georg Rethmann, 59348 Lüdinghausen, hat uns gemäß § 20 Absätze 1, 3 und 4 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 AktG mitgeteilt, dass ihm mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört.

Zugleich hat uns die STG Zweihundertdreiunddreißigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Osnabrück gemäß § 20 Absätze 1, 3 bis 5 in Verbindung mit § 16 Absatz 1 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört.

Weiter hat uns die Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Osnabrück gemäß § 20 Absätze 1, 3 bis 4 in Verbindung mit § 16 Absätze 1 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr nicht länger mehr als der vierte Teil der Aktien an unserem Unternehmen und eine Mehrheitsbeteiligung an unserem Unternehmen gehört. Die Mehrheitsbeteiligung und die Aktien wurden unmittelbar gehalten von der STG Zweihundertdreiunddreißigste Vermögensverwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Osnabrück. Deren Mehrheitsbeteiligung und die von ihr gehaltenen Aktien waren der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nach § 16 Absätze 1 S. 2 und 4 AktG zuzurechnen.

Im Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de/ des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, steht weiter, SARIA wird von der Offenlegung des Jahresabschlusses 31.12.2012 abzusehen. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG zum 31.12.2012 mit einbezogen.

SARIA Bio-Industries International GmbH
Selm

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB
zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
GESELLSCHAFTERBESCHLUSS
der
SARIA Bio-Industries International GmbH
mit dem Sitz in Selm

Wir, die Unterzeichnenden, sind die vertretungsberechtigten Organe der alleinigen Gesellschafterin der SARIA Bio-Industries International GmbH mit Sitz in Selm und halten hiermit unter Verzicht auf jegliche gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Form- und Fristvorschriften eine Gesellschafterversammlung ab und beschließen:

Hiermit stimmen wir der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB von der Offenlegung des Jahresabschlusses abzusehen, für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 zu, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Rethmann AG & Co. KG zum 31.12.2012 mit einbezogen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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