Baumschutzgruppe Vest hakt im Marler Stadtrat nach, was ist mit den Ermittlungen wegen der Fällung der uralten Eichen in Marl Sinsen

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In der  Einwohnerfragestunde des Marler Stadtrates wollte die Baumschutzgruppe Vest wissen was denn aus den Ermittlungen der Stadt Marl wegen der Fällung der uralten Eichen in Marl Sinsen im März geworden ist. Die Baudezernentin konnte darauf keine Antwort geben und das obwohl die Tat schon im März passiert ist. Die Anfrage der Baumschutzgruppe Vest im Wortlaut:

Am Samstag den 11 März dieses Jahres, wurden an der ehemaligen Haardschule in Sinsen, Acht uralte Eichen gefällt, und zwar "unrechtmäßig ! Die Marler Zeitung hat darüber berichtet, seitdem hat man nichts mehr darüber gehört. Der Stadtsprecher Herr Rustemeyer, wies auf die Anhörung der Grundstückseigentümer und das laufende Verfahren hin, äußerte sich aber damals nicht weiter. Was ist denn jetzt bei den Ermittlungen des Ordnungsamt herausgekommen ? Ist ein Strafverfahren eingeleitet ? Die Firma  hat diese Illegalen Fällungen durchgeführt, und zwar am Wochenende, wenn die Verwaltung hier frei hat ! Müssen die beauftragten Firmen sich denn keine Fällgenehmigungen vorlegen lassen ? Ich erwarte eine Antwort vom Gewerbeamt ! In Marl wird ständig und unkontrolliert, illegal gefällt, die Verwaltung ist offensichtlich nicht mehr "Herr der Lage. - Herr Bürgermeister ! Als Sprecher der "Baumschutzgruppe Vest, verlange ich deshalb die Einrichtung einer "Baumschutz-Koordinatorenstelle. Nehmen Sie sich ein gutes Beispiel an ihren Amtskollegen Tesche in Recklinghausen, der hat so eine Stelle einrichten müssen. Es reicht nicht, wenn Sie sich hier nur um die "Pendle Eiche kümmern ! Ich erwarte eine Schriftliche Antwort.
Christian Thieme

Alte Eichen illegal in Marl Sinsen gefällt?
 

Am ersten Wochenende des Monats im März wurden Eichen im Baugebiet Alte Haardschule in Marl Sinsen gefällt. Mitglieder der Baumschutzgruppe Vest besuchten den Tatort. Sie befragten Anwohner die diese Fällaktion beobachtet haben. Sie erzählten, eine Firma mit einen grossen gelben Kran angerückt waren und dort die Eichen abgesägt haben. Inzwischen wurde bekannt das es für diese Baumvernichtungsaktion keine Genehmigung der Stadt Marl gab. Auffällig ist das die Fällaktion Wochenende stattfand ein Tag wo die Behörde nicht erreichbar ist. Cristian Thieme von der Baumschutzgruppe Vest vermutet das das Wochenende absichlich gewählt wurde um ein Eingreifen der Umweltschutzbehörde zu verhindern.  Sieht das ganz nach Vorsatz aus? Wenn es keine Fällgenehmigung gab müssen die Täter verfolgt und bestraft werden. Auch der Auftraggeber muss zur Rechenschaft gezogen werden.

Cristian Thieme von der Baumschutzgruppe Vest rät bei Baumfällaktionen zu folgender Vorgehensweisen :
Lassen Sie sich die Fällgenehmigung zeigen, die von der Stadt erteilt sein muss. Sollte keine vorhanden sein, rufen sie die Polizei -110 – und parallel dazu die Stadt an.Schon mancher Baum konnte auf diese Weise gerettet werden. Illegalen Baumfällern droht eine empfindliche Strafe pro Baum.
Wenn Eile geboten ist, wenn zum Beispiel eine Fäll-Kolonne schon anrückt und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes bestehen, sollte man die Polizei rufen.

Der Wert der Bäume für uns alle

Bäume bieten Lebensräume. Singdrossel, Buchfink und viele weitere Vogelarten bauen ihr Nest im Geäst. Spechte zimmern Höhlen, in denen später Meisen, Kleiber und andere Vögel nisten. Auch Fledermäuse und seltene Käfer bewohnen Baumhöhlen, auch im Winter. Dieses Tierleben in den Bäumen hat rechtliche Folgen: das Recht des Besonderen Artenschutzes gelangt zur Anwendung (§§ 44, 45 Bundesnaturschutz­gesetz, fortan: BNatSchG). Sämtliche europäische Vogelarten zählen zu den „besonders geschützten Arten“. Einige Vogelarten und alle heimischen Fledermausarten besitzen einen noch höheren Schutz­status: sie sind „streng geschützt“.
Geschützt sind nicht nur die Tiere, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Wer einen Baum fällen will, muss prüfen, ob sich dort Nist- oder Ruhequartiere befinden. Ein Baum, in dem Vögel brüten, darf nicht ohne weiteres gefällt werden.
Der gesetzliche Schutz greift, wenn bekannt ist, ob sich geschützte Brut- und Ruhequartiere in dem Baum befinden, der gefällt werden soll. Die Baumschutzgruppe des empfiehlt: Wer Nester oder Baumhöhlen kennt, die von Fäll- oder Baumpflegearbeiten bedroht sind, kann dafür sorgen, dass dieses Wissen in die richtigen Köpfe gelangt. Wenden Sie sich an den Verantwortlichen für die Fällarbeiten oder an die Behörde!


Bürgerinitiative Marl Hüls

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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