Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 241 der Stadt Marl „Römer-Quartier Hüls“
Eine neue Ausgabe des amtlichen Bekanntmachungsblattes der Stadt Marl ist erschienen. Dort sind die Pläne zum Römer-Quartier enthalten. In dem Blatt enthalten ist . die Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 241 „Römer-Quartier Hüls“ für den Bereich nördlich der Bergstraße zwischen Römerstraße und Volksbank.
„Römer-Quartier Hüls“
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 241 „Römer-Quartier Hüls“ der Stadt Marl für den Bereich nördlich der Bergstraße zwischen Römerstraße und Volksbank vom 23.03.2018.
Der Rat der Stadt Marl hat am 01.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 241 „Römer-Quartier Hüls“ für den Bereich nördlich der Bergstraße zwischen Römerstraße und Volksbank beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 241 ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
I. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241 „Römer-Quartier Hüls“ für den Bereich nördlich derBergstraße zwischen Römerstraße und Volksbank wird gem.
§ 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 241 erfasst innerhalb der Gemarkung Marl die Flurstücke 11, 15, 18 bis 20, 22 bis 24, 340, 348 bis 351, 451, 493, 494, 496 tlw., 539, 540, 595, 597, 598 601, 602 und 625 tlw. der Flur 118 sowie teilweise das Flurstück 903 der Flur 125.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Westen durch die westliche Grenze der Römerstraße,
im Norden durch eine Planstraße, die nördlich des Flurstücks 600 (Römerstraße 47) in die
Römerstraße mündet und nach Osten auf das Flurstück 626 (Ahornweg 21) zuläuft,
im Osten durch die westlichen Grundstücksgrenzen der und der Volksbank, und
im Süden durch die südliche Grenze der Bergstraße.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 241 sind
den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
II. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird auf Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Konzeptes sowie des Nutzungskonzeptes durchgeführt.“
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241 „Römer-Quartier Hüls“ der StadtMarl für den Bereich nördlich der Bergstraße zwischen Römerstraße und Volksbank vom 23.03.2018 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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