Attac* CETA verstößt gegen Grundgesetz und EU-Recht

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* Rechstgutachten von Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst

Attac hat auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit ein Rechtsgutachten vorgestellt, das Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten Entwurfs des CETA (geplantes Handelsabkommen zwischen EU und Kanada) verfasst haben.

Johan Horst präsentierte in der Münchner Seidl-Villa das von Attac
München in Auftrag gegebene Gutachten im Detail
. Es kommt zu dem

Ergebnis, dass CETA in
mehrfacher Hinsicht sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen EU-Recht
verstößt.

In seiner jetzigen Form könne es von der Bundesregierung nicht
unterzeichnet werden. Im Gutachten werden für diese Einschätzung u. a.
die folgenden Punkte angeführt:

Die Eckpunkte des Gutachten

1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein
"gemischtes Abkommen", das auch der Zustimmung der Parlamente aller
EU-Mitgliedsstaaten bedarf.

2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren
den Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung und das richterliche
Rechtsprechungsmonopol. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so
Horst, "faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen".

3. Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse die
demokratische Partizipation auf nationaler und europäischer Ebene. Diese
Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und
haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie
die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der
Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die
Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen
wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine
Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen
Verfahren haben.

4. Das CETA verletzt außerdem durch Negativlisten und die so genannte
Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte Garantie der kommunalen
Selbstverwaltung
und beschränkt die demokratische Gestaltung der
Wirtschafts- und Sozialordnung. Es bietet darüber hinaus keinen
hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten.

--

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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