ATTAC* CETA nicht verharmlosen – keine Entwarnung beim Investorenschutz

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* Gutachten spielt Sonderrechte für Konzerne herunter

Vor dem EU-Kanada-Gipfel in Ottawa hat das globalisierungskritische Netzwerk Attac davor gewarnt, die Gefahren durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) zu verharmlosen.
"Es bleibt dabei: CETA darf nicht unterzeichnet
werden",
sagte Roland Süß vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis."Insbesondere beim geplanten Investorenschutz gibt es keinen Anlass für Entwarnung. Der Vertragstext strotzt nur so vor unklaren Formulierungen, die viel Spielraum für Interpretationen im Sinne der Konzerne lassen. Mit CETA würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne etabliert. Das ist und bleibt inakzeptabel."

Laut CETA-Text könnten Konzerne vor einem internationalen Schiedsgericht
klagen, wenn sie ihre "legitimen Erwartungen" auf Gewinn geschmälert
sehen. Weitere unpräzise Definitionen wie "faire und gerechte
Behandlung" oder "legitime öffentliche Interessen" bieten ebenfalls ein
weites Feld von Klagemöglichkeiten. Auch die Klausel, die Klagen von
ausländischen Briefkastenfirmen verhindern soll, hält Attac für
weitgehend wirkungslos: Verlangt werden lediglich "substanzielle
Geschäftsaktivitäten" in dem beklagten Land. Zudem sieht der
CETA-Vertrag keine verbindliche Revisionsmöglichkeit vor. Ein "Komitee
für Dienstleistungen und Investitionen" soll nur prüfen, ob ein
Berufungsmechanismus als notwendig erachtet wird.

+ CETA-Gutachter selbst Schlichter an Schiedsgerichten

Dass das Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums den
Investorenschutz in CETA herunterspielt, ist laut Attac nicht weiter
verwunderlich: Dessen Verfasser, der Völkerrechtler Stephan Schill,
fungiert selbst als Schlichter für die internationalen Schiedsgerichte
der Weltbank.
Die Bundesregierung hatte ihn erst Anfang des Jahres auf
die Liste gesetzt (http://t1p.de/deutsche-icsid-liste). "Da drängt sich
– zurückhaltend formuliert – dann doch die Frage auf, wie neutral so ein
Gutachten sein kann", stellte Roland Süß fest.

Auch das zweite vom Wirtschaftsministerium veröffentlichte Gutachten zu
CETA, demzufolge die nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren
müssen, bedeutet laut Attac keine Entwarnung, so lange die EU-Kommission
das anders sieht. Denn dass die Kommission nicht davor zurückschrecke,
für einen kurzfristigen Erfolg die Demokratie in Europa zu beschädigen,
zeige ihre Weigerung, die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP
zuzulassen.

+ Widerstand gegen CETA und TTIP wächst

"Doch der Widerstand gegen CETA, TTIP und Co. wächst. Anders als Sigmar
Gabriel beim SPD-Konvent den Delegierten suggerieren wollte, fordern
immer mehr Stimmen aus der Zivilgesellschaft das Aus für die
Freihandelsabkommen", sagte Roland Süß.

So mobilisiert Attac gemeinsam mit zahlreichen europäischen
Nichtregierungsorganisationen für den 11. Oktober zu einem EU-weiten
Aktionstag gegen CETA, TTIP und das geplante Dienstleistungsabkommen
TiSA. Und auch die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA wird
trotz des Widerstands der EU-Kommission starten: selbst organisiert von
den mehr als 240 Organisationen im internationalen Bündnis "Stop TTIP"
.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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