Antrag für Kraftwerk Datteln 4 liegt in der Bauverwaltung Marl aus

Foto: Bund
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„Ich kann mich an keine öffentliche Auslegung mit so vielen Akten erinnern“: Karin Barkawitz, seit über 20 Jahren in der Bauverwaltung der Stadt Marl tätig, staunte nicht schlecht, als 91 Aktenordner in die 7. Etage des Bauturms geliefert wurden - Unterlagen für das immissions-schutzrechtliche Verfahren zum E.ON-Kraftwerk Datteln 4.

Zum Hintergrund: Im September 2009 hatte das Oberverwaltungsgericht Münster den Bebauungsplan für das Kraftwerk für ungültig erklärt. Inzwischen gibt es einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Kraftwerk Datteln 4 und damit eine planungsrechtliche Grundlage für ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren.

Unterlagen können ab 14. April eingesehen werden

Auf Antrag von E.ON führt die Bezirksregierung Münster jetzt das Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutz-gesetz und nach dem Wasserhaushaltsgesetz durch. Die vollständigen Antragsunterlagen, die zusammen 91 Aktenordner füllen, liegen vom 14. April bis zum 13. Mai 2015 in der Bezirksregierung Münster und in neunzehn weiteren Städten öffentlich aus. In Marl können die Unterlagen in diesem Zeitraum im Planungs-und Umweltamt im Bauturm in der Liegnitzer Straße (7. Etage, Zimmer 78) zu den üblichen Öffnungszeiten (montags und dienstgas von 8 bis 16 Uhr , mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 8 bis 18 Uhr) eingesehen und Einwendungen bis zum 27. Mai schriftlich vorgebracht werden.
Alle Antragsunterlagen sind ab dem 14.04. auch im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung unter www.brms.nrw.de abrufbar.

Kritik am Steinkohlekraftwerk Datteln (e.on)

E.on vergrößert das Steinkohlekraftwerk Datteln: durch den Neubau eines Kraftwerksblocks mit einer elektrischen Leistung von 1.050 MW (2.600 MW Feuerungswärmeleistung) verdreifacht der Energiekonzern die bisherigen Standortskapazitäten. Im Gegenzug sollen die ab 1964 gebauten Blöcke A bis C mit einer Leistung von insgesamt 300 MW stillgelegt werden.

Der BUND NRW hat bereits im Mai 2007 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau eines Parallelhafens und der Verlegung des Ölmühlenbachs im Rahmen des Ausbau des Kohlekraftwerk Datteln eingereicht. Auch gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine 380 kV-Freileitung zur Anbindung des Kohlemeilers an das Stromnetz klagte der BUND.

Am 25. April 2008 hat der BUND zudem Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks eingereicht. Am 12. Juni 2012 hob das Oberverwaltungsgericht Münster daraufhin den Genehmigungsbescheid auf. Ende Juni 2013 bestätigte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Entscheidung.

Vorhaben nicht mit dem Umwelt- und Planungsrecht vereinbar

Im Beteiligungsverfahren für das neue Planungsrecht hatte der BUND in mehreren insgesamt knapp 500 Seiten starken Stellungnahmen die weiterhin existierenden Defizite aufgezeigt. Wegen der nach wie vor von dem geplanten Kraftwerk ausgehenden Einwirkungen auf Mensch und Umwelt sei das Vorhaben nicht mit dem Umwelt- und Planungsrecht vereinbar. Insbesondere würden durch das Vorhaben bereits bestehende massive städtebauliche Konflikte, vor allem aus den Bereichen Lärm und Luftschadstoffe sowie Natur- und Umweltschutz, auf Jahrzehnte zementiert. Das Vorhaben verbaue damit anderweitige wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven in Datteln, Waltrop und Umgebung. Schwere Mängel bestünden auch weiterhin in Bezug auf die unzulässig hohe Schadstoffbelastung der europäischen Naturschutzgebiete.

„Dabei ist das Kraftwerk heute mehr denn je energiewirtschaftlich überflüssig“, konstatiert Krämerkämper. „Obwohl jahrelang das Gegenteil behauptet wurde, stehen die Räder der Bahn auch ohne Datteln IV nicht still und niemand in Datteln muss frieren.“ Anders als vom Planungsträger behauptet leiste das Kraftwerk auch keinen Beitrag zum Klimaschutz. Im Gegenteil: Mit geplanten Kohlendioxid-Emissionen von bis zu 8,45 Millionen Tonnen pro Jahr erweise sich der Kohlemeiler für Jahrzehnte als Hindernis beim Erreichen der NRW-Klimaschutzziele. Wegen seiner mangelnden Flexibilität und nur marginaler Wärmenutzung sei das Vorhaben zudem ein energiewirtschaftliches Fossil.

„Die Vielzahl der nachgereichten Gutachten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Datteln IV das Falsche Kraftwerk am falschen Standort ist“, sagt der BUND-Experte Krämerkämper. „Insofern muss der Rat der Stadt Datteln die Planung beerdigen.“ Bereits 2007 hatte sich E.on im Klageverfahren des BUND verpflichtet, das Kraftwerk wieder abzureißen und die Baufläche zu rekultivieren wenn die Genehmigungen keinen Bestand haben sollten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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