Anträge an den Petitionsausschuss der Stadt Marl
Die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in Marl werden jetzt in einem eigenen Gremium behandelt. Der neue Ausschuss Petitionen und Einwohneranregungen konstituiert sich am 10. Februar.
Petitionsrecht
Nach der Gemeindeordnung NRW kann sich jede und jeder mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Stadt wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt (§ 24, Petitionsrecht). Die Anregungen und Beschwerden müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Wer eine solche schriftliche Eingabe macht, hat ein Recht darauf, dass sich der Rat der Stadt Marl mit der Angelegenheit inhaltlich befasst.
Für die erste Sitzung gibt es Bürgeranträge
1. Antrag der Bürgerinitiative Marl-Hamm/Sickingmühle betr. Einberufung einer Bürgerversammlung, sowie Fragen zum Projekt Gate-Ruhr und weiterer aktueller Beeinträchtigungen für Anwohner der Zollvereinsiedlung
2. Anfrage der Baumschutzgruppe Vest betr. Schutz der Halde 'Baumeisters Feld' als Naherholungsgebiet und für Zwecke des Natur- und Artenschutzes, sowie Aufnahme der Halde in die Raumordnung der Stadt
1. Sitzung des Unterausschusses 'Petitionen und Einwohneranregungen' (öffentlich/nichtöffentlich)
10.02.2022, 16:00 Uhr
Sitzungsraum I, Rathaus, Creiler Platz 1, 45768 Marl
Unterausschuss Petitionen und Einwohneranregungen
Tagesordnung
Bestellung von Schriftführern
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Antrag der Bürgerinitiative Marl-Hamm/Sickingmühle betr. Einberufung einer Bürgerversammlung, sowie Fragen zum Projekt Gate-Ruhr und weiterer aktueller Beeinträchtigungen für Anwohner der Zollvereinsiedlung
Antwort der Verwaltung betr. dem Antrag der Bürgerinitiative Marl-Hamm/Sickingmühle - Einberufung einer Bürgerversammlung, sowie Fragen zum Projekt gate.ruhr und weiterer aktueller Beeinträchtigungen für Anwohner der Zollvereinsiedlung
Anfrage der Baumschutzgruppe Vest betr. Schutz der Halde 'Baumeisters Feld' als Naherholungsgebiet und für Zwecke des Natur- und Artenschutzes, sowie Aufnahme der Halde in die Raumordnung der Stadt
Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Baumschutzgruppe Vest betr. Schutz der Halde 'Baumeisters Feld' als Naherholungsgebiet und für Zwecke des Natur- und Artenschutzes, sowie Aufnahme der Halde in die Raumordnung der Stadt
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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