Verfassungsschutz beobachtet AfD nun bundesweit
AfD ein Verdachtsfall
Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag.
Im coronabedingten Ausweichort, Kölner Messehalle, verhandelte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag (08.03.2022) die brisanteste politisch-juristische Frage der bundesdeutschen Gegenwart. Darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten?
In einigen Bundesländern wird die Alternative für Deutschland schon länger vom Geheimdienst beobachtet. Gegen eine bundesweite Überwachung hatte sich die Partei bislang immer erfolgreich gewehrt. Nun ist die Entscheidung gegen die Alternative für Deutschland gefallen, dieses Urteil wird für weitreichende Folgen nicht nur bei den Mitgliedern sorgen.
Verhandelt wurde über vier Klagen der Partei gegen den Inlandsgeheimdienst. Es geht unter anderem um die Beobachtung des formell aufgelösten rechtsextremen „Flügels“ der Partei und der Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie der Einstufung der Bundespartei als Verdachtsfall.
Letztlich mitentscheidend für dieses Urteil war wohl die Feststellung des Gerichtes, dass die Machtkämpfe in der Partei noch andauerten, daher müsse die AfD eben als Verdachtsfall beobachtet werden.
Und auch dieser Satz fiel: „Wenn es an der Oberfläche nach Öl riecht, ist es zulässig, mit einer Probebohrung herauszufinden, ob auch im Boden Öl ist.“
Chrupalla sagte nach dem Ende des Prozesses, ihn habe „das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht“. Die AfD werde „die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden“.
Quelle: Bürgerfraktion-Marl
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