abgeordnetenwatch.de, Lobbyismus im Geheimen ?

Im Zusammenhang mit der Klage von abgeordnetenwatch.de, gegen den Bundestag kommen neue Informationen ans Licht.

Die Süddeutsche Zeitung hat nun enthüllt, dass der Bundestag rund 1.000 Haus­ausweise an Lobbyisten quasi unter dem Tisch vergeben hat. Grundlage war lediglich die Unter­schrift eines Parlamen­tarischen Geschäfts­führers - ein inoffizielles Verfahren, das niemand kannte. Anders als Grüne und Linke wollen CDU/CSU und SPD nicht offen­legen, welche Lobbyisten sie begünstigt haben. Es sind Hunderte?

Lobbyismus im Geheimen gefährdet unsere Demokratie. Deswegen verklagt abgeordnetenwatch.de, den Bundestag auf Veröffentlichung der Lobbyisten, die einen Hausausweis erhalten haben.

Welche Lobbyisten gehen auf Einladung der Fraktionen im Deutschen Bundestag ein und aus? Weil die Bundestagsverwaltung dazu die Auskunft verweigert, hat abgeordnetenwatch.de Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Es geht insbesondere um die Lobbykontakte der Großen Koalition, die nach dem Willen von Union und SPD geheim bleiben sollen.
Die Klage hat eine monatelange Vorgeschichte. Im Früjahr 2014 waren abgeordnetenwatch.de im Zuge einer Recherche darauf gestoßen, dass Lobbyisten sich durch eine weitgehend unbekannte Regelung Zugang zum Deutschen Bundestag verschaffen können: Nach abgeordnetenwatch.de-Informationen reicht bereits die Unterschrift eines Parlamentarischen Geschäftsführers von Union, SPD, Linke oder Grünen, um als Interessenvertreter einen Hausausweis ausgestellt zu bekommen.
Die Regelung mit der Geschäftsführer-Unterschrift ist derart vertraulich, dass darüber weder in den Rechtsgrundlagen für den Bundestag noch in der Hausordnung ein Wort verloren wird. Wie aus dem Bundestag zu hören ist, haben über diesen diskreten Weg etliche Interessenvertreter eine Zugangsberechtigung zu den Räumlichkeiten des Parlaments erhalten.

Union und SPD verweigern Auskunft zu ihren Lobbykontakten

Wer aber sind die Lobbyisten, die mit Bewilligung der Fraktionen im Bundestag ein und aus gehen? Auf abgeordnetenwatch.de-Anfrage von Anfang April verweigerten die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD Auskunft zu ihren Lobbykontakten, angeblich aus Datenschutzgründen. Dass der Datenschutz nicht als Argument gegen die Offenlegung herhalten kann, zeigten die Linke und nach anfänglichem Zögern auch die Grünen: Sie nannten gegenüber abgeordnetenwatch.de die Interessenverbände, für die sie Bundestagshausausweise befürwortet hatten.
Am 17. April 2014 beantragte abgeordnetenwatch.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der Bundestagsverwaltung eine Auflistung aller Interessenverbände, denen mit Bewilligung der Fraktionsgeschäftsführer seit Beginn der Legislaturperiode Hausausweise ausgestellt worden waren. Das Informationsfreiheitsgesetz ist ein nützliches Instrument, über das Bürger und Journalisten Informationen von staatlichen Stellen anfordern können. Allerdings bestreitet die Parlamentsverwaltung, die Namen der Interessenverbände mitteilen zu müssen - und lehnte den abgeordnetenwatch.de-Antrag ab. Ihr Argument: Die Ausstellung der Hausausweise würde durch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen bewilligt, deswegen handele es sich um eine "parlamentarische Angelegenheit". Das Informationsfreiheitsgesetz greife aber nur, wenn eine "öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe" vorliege, wenn also die Verwaltung selbst tätig werde.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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