3G-Regel entfällt in städtischen Gebäuden in Marl

Städtische Gebäude sind ab Montag (16.05.) wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Es entfällt die 3G-Regel für Externe. Auch das Betretungsverbot für den ZBH (ohne Wertstoffhof) sowie für die Feuer- und Rettungswache ist dann aufgehoben. Persönliche Vorsprachen sind dennoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Außerdem gilt weiterhin die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und die Hygiene- und Anstandsregeln zu beachten. Bürgerinnen und Bürger werden grundsätzlich gebeten, ihren Besuch in den drei Stadthäusern und Nebenstellen auf die unbedingt erforderlichen Anlässe zu beschränken.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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