150. Jahrestag des ersten Genfer Abkommens (Genfer Konvention) am 22. August 2014

Original Geneva ConventionsCC BY 2.0 | Foto: Kevin Quinn, Ohio, US - Flickr
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Am 22. August 1864 wurde im Stadthaus von Genf von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. Das aus historischer Sicht zweite Abkommen war die derzeitige dritte Genfer Konvention, die im Jahr 1929 beschlossen wurde. 150 Jahre nach ihrer ersten Unterzeichnung ist die Genfer Konvention hochaktuell. Auch im Krieg gibt es eine Grenze zwischen Humanität und Barbarei. Die Genfer Konvention versucht sie zu definieren. Sie zwingt uns hinzusehen, wo Verletzte, Gefangene, Schiffbrüchige und Zivilisten in Kriegen zu Opfern werden.

Zusammen mit zwei neuen Abkommen wurden beide Konventionen 1949 überarbeitet. Diese Fassungen traten ein Jahr später in Kraft und stellen die aktuell gültigen Versionen dar. Sie wurden 1977 ergänzt durch zwei Zusatzprotokolle, die erstmals Regeln zum Umgang mit Kombattanten sowie für detaillierte Vorgaben für innerstaatliche Konflikte in den Kontext der Genfer Konventionen integrierten. 2005 wurde ein drittes Zusatzprotokoll zur Einführung eines zusätzlichen Schutzzeichens beschlossen.
Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges oder eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV). Die Genfer Konvention soll am Krieg Unbeteiligte schützen, sie macht das Unrecht sichtbar und anklagbar. Jede Verletzung des humanitären Völkerrechts ist von Deutschland und der internationalen Staatengemeinschaft zu verurteilen.
Vertragsparteien können nur Staaten werden. Derzeit sind 195 Länder den Genfer Abkommen von 1949 sowie 173 beziehungsweise 166 Staaten den ersten beiden Zusatzprotokollen von 1977 beigetreten, 64 Länder haben das dritte Zusatzprotokoll von 2005 ratifiziert. Das einzige explizit in den Genfer Konventionen benannte Kontrollorgan ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

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Unterzeichnung 1. GenferkonventionGemeinfrei

Gemälde von Edouard Armond-Dumaresq (1826-1895) im Rathaus von Genf. - http://www.drk.de/fileadmin/Presse/Downloads/Bild/Allgemeine_Rotkreuzmotive/presse_solferino_Konferenz_XXL.jpg | Foto: drk
Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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