10. Dezember: Tag der Menschenrechte

Foto: Bild: UNO

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 definiert Rechte, die allen Menschen von Geburt an uneingeschränkt zustehen. Mit dem "Internationalen Tag der Menschenrechte" erinnern die Vereinten Nationen daran, dass diese Rechte weltweit immer wieder verletzt werden – Menschenrechtlern zufolge hat sich die Situation in den vergangenen Jahren verschlechtert.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren",

lautet der erste Artikel der  Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Unter den Eindrücken des  Zweiten Weltkriegs und der Gräueltaten des  Nationalsozialismus wurde sie am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen (UN) verabschiedet. In der Generalversammlung in Paris stimmten damals 48 Staaten für die Erklärung, während sich acht Länder enthielten.

Das Dokument

definiert die Rechte, die jedem einzelnen Menschen, unabhängig von Faktoren wie Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung zustehen sollten. In den 30 Artikeln werden unter anderem das Recht auf Leben, das Recht auf die Abwesenheit von Sklaverei und Folter und das Recht auf Religionsfreiheit festgeschrieben. Ebenso wird für alle Menschen Gleichheit vor dem Gesetz sowie Versammlungsfreiheit gefordert.

UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt

der Menschenrechte hat keinen völkerrechtlich bindenden Status. Sie ist jedoch bis heute die zentrale Grundlage moderner Menschenrechtsgesetzgebung und prägt das Selbstverständnis der UN. 1966 wurden mit dem  UN-Zivilpakt (Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte) und dem  UN-Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) erstmals völkerrechtlich verbindliche Menschenrechtsabkommen auf globaler Ebene geschlossen. In den beiden Pakten ist ein Großteil der Allgemeinen Menschenrechte von 1948 rechtlich verbrieft.
UN-Zivilpakt und UN-Sozialpakt
Die beiden Menschenrechtspakte und die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind zudem die Grundlage für zahlreiche weitere Verträge zum Schutz der Menschenrechte – so etwa die Europäische Menschenrechtskonvention und die  Europäische Sozialcharta. Ebenso wurde die Gestaltung zahlreicher Verfassungen von ihnen beeinflusst – wie zum Beispiel das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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