* „PanamaPapers“ unterstreichen dringenden Handlungsbedarf
* Dem Missbrauch von Briefkastenfirmen beugen vor allem öffentliche
Register der wahren Eigentümer dieser Firmen vor. Das
Bundesfinanzministerium blockiert jedoch weiterhin diese Transparenzmaßnahme
Die Bundesregierung hat sich bis 2017 zur Umsetzung der 4.
Geldwäscherichtlinie der EU verpflichtet. Darin hat sie auch die
Einrichtung von Registern über die wahren, sprich die wirtschaftlich
berechtigten Eigentümer von beispielsweise Briefkastenfirmen
versprochen. Während jedoch Justiz- und Wirtschaftsministerium
inzwischen den öffentlichen Zugang zum neuen Register fordern, wirft das
Finanzministerium sein Gewicht weiterhin gegen die Veröffentlichung der
Identitäten der wahren Eigentümer von Firmen in die Waagschale. Damit
droht Finanzminister Wolfgang Schäuble genau jene Transparenz auch
ausländischer Briefkastenfirmen zu verhindern, die er vorgibt, im Rahmen
der PanamaPapers willkommen zu heißen. „Es passt nicht zusammen,
einerseits die öffentlichen Daten der PanamaPapers über Staatssekretär
Michael Meister zu begrüßen, gleichzeitig aber die Veröffentlichung der
Eigentümer von Firmen im Inland abzulehnen“, kommentiert Lisa Großmann
vom Netzwerk Steuergerechtigkeit.
Vielmehr möchte das Finanzministerium den Zugriff zu dem Register auf
Ermittlungsbehörden und Banken beschränken und nur bei sogenanntem
berechtigtem Interesse auch Dritten partiellen Einblick gewähren. So ein
eingeschränkter Zugriff verursacht unnötig viel neue Bürokratie und hohe
Verwaltungskosten. Weil diese Vorgabe „schwer zu kontrollieren, schwer
umzusetzen und kostspielig“ sei, beschloss jüngst das niederländische
Finanzministerium, die Registerdaten öffentlich zur Verfügung zu
stellen. Damit schloss es sich Großbritannien an, das ebenfalls ein
öffentliches Register einführen wird. „Die öffentlichen Register haben
das Potential eine Transparenzwirkung weit über die EU hinaus bis in
notorische Schattenfinanzzentren hinein zu entfalten, weil sie auch alle
Briefkastenfirmen betreffen würde, die sich in Handelsregistern als
Aktionäre eintragen lassen möchten. Sperrt sich das Finanzministerium
weiterhin gegen die Veröffentlichung der Daten, drohen aufwändige
Einzelfallprüfungen und juristische Auseinandersetzungen über die
Interpretation des berechtigten Interesses, was die Transparenzwirkung
zunichte zu machen würde“, so Markus Meinzer.
Anders als seine Kabinettskollegen sprach sich Finanzminister Schäuble
am 4. April über seinen Sprecher jedoch nicht für die Öffentlichkeit der
Register aus. Stattdessen ließ er eine neue eigene Initiative
ankündigen, die das Finanzministerium bis Mitte April vorstellen möchte.
„Wer sich beinahe drei Jahre nach den OffshoreLeaks und angesichts der
PanamaPapers noch immer Zeit für einen eigenen Vorschlag nehmen will,
während er gleichzeitig den vorliegenden Transparenzvorstoß seiner
Kabinettskollegen torpediert, muss sich den Vorwurf der Hinhaltetaktik
und Heuchelei gefallen lassen“, erläutert Lisa Großmann vom Netzwerk
Steuergerechtigkeit.
Dabei ist es nicht nötig, auf die internationale Gemeinschaft zu warten
und erst dann zu handeln, wenn auch der letzte Schattenfinanzplatz mit
Reformen einverstanden ist. Deutschland könnte das Prinzip der
Offenlegung der wahren wirtschaftlichen Berechtigten auch einseitig
umsetzen und Rechtsgeschäfte mit intransparenten Firmen für nichtig
erklären: „Die Offenlegung der wahren Eigentümer sollte sich nicht auf
das neue Firmenregister beschränken, sondern auch im Grundbuch und bei
öffentlicher Auftragsvergabe als längst überfälliges Prinzip eingeführt
werden. Auch Betriebsausgaben an diese Firmen dürfen nicht länger
steuermindernd geltend gemacht werden dürfen. Damit könnte Deutschland
einem guten Teil des Schadens, der von diesen Firmen ausgeht, vorbeugend
entgegenwirken.“ erklärt Markus Meinzer, Autor des Buches „Steueroase
Deutschland“.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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