Wälder schützen, Ökosystemleistungen bewahren
Anlässlich der bevorstehenden Novelle des Bundeswaldgesetzes (BWaldG) fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Bundesregierung auf, die Wälder und ihre Ökosystemleistungen wirksam zu schützen. Der BUND hat seine Kernforderungen zur Novelle in einem Fünf-Punkte-Papier zusammengefasst.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Das neue Waldgesetz muss für den Erhalt der Wälder und ihrer vielfältigen Funktionen sorgen, durch ein wirksames Kahlschlagverbot, durch verbindliche Vorgaben für die Forstwirtschaft und durch die Stärkung der Gemeinwohlfunktion öffentlicher Wälder. Wir müssen dringend behutsamer mit unseren Wäldern umgehen. Die Wälder leiden zunehmend unter den Folgen der Klimakrise. Nur noch jeder fünfte Baum ist gesund. Wir sind auf die Leistungen gesunder Wälder angewiesen – für unser Trinkwasser, für den Hochwasser- und Erosionsschutz, die frische Luft, den Klimaschutz, den Erhalt der biologischen Vielfalt und natürlich Holznutzung, Erholung und Freizeit. Es ist ein Wettlauf mit der Zeit, eine ökologische Waldwende ist überfällig. Denn: Wenn es dem Wald schlecht geht, geht es uns auch schlecht."
Der BUND fordert, dass im neuen Bundeswaldgesetz beim Gesetzeszweck der Erhalt der Wälder als solche und ihrer Funktionen für unsere Lebensgrundlagen an oberster Stelle stehen müssen.
Bandt: "Wir können froh sein um jeden gesunden Wald, der noch steht und seine Rolle für den Wasserhaushalt, das Klima, die Artenvielfalt und den Erosionsschutz wahrnehmen kann. Wälder sind als natürliche Kohlenstoffspeicher wichtige Verbündete im Klimaschutz, indem sie das Klimagas CO2 binden. Sie sind überlebenswichtig für die Neubildung von Grundwasser und für den Hochwasserschutz. Wir können Wälder nur dann für Holzerzeugung, als Einkommensquelle, zur Erholung oder Bildung nutzen, wenn wir ihrem Erhalt und ihrem Wohlergehen höchste Bedeutung einräumen."
Die öffentlichen Wälder – immerhin rund die Hälfte des deutschen Waldes – spielen für das Gemeinwohl eine besonders große Rolle. Hier sind alle Waldbesitzende und der Staat in der Pflicht, verantwortungsvoll mit diesem Gemeingut umzugehen. Aber auch private Waldbesitzende sollten im Rahmen der Sozialpflichtigkeit des Eigentums ihren Beitrag für gesunde und stabile Wälder leisten. Deshalb fordert der BUND höhere Maßstäbe für öffentliche Wälder, etwa bei den ökologischen Mindeststandards. Kommunale und private Waldbesitzende sollen finanzielle Unterstützung erhalten für einen besonders ökologisch verträglichen Umgang mit ihrem Wald.
Bandt: "Die Bundesregierung muss mit dem neuen Bundeswaldgesetz jetzt die Weichen für eine ökologische Waldwende stellen. Dazu gehören Vorgaben für eine behutsame Waldwirtschaft wie ein Kahlschlagverbot und ökologische Mindeststandards zum Schutz des Waldbodens, zur Baumartenwahl oder zum Belassen von Biotopbäumen und Totholz. Das neue Waldgesetz muss durch verbindliche Verbissgutachten und ein Verbot des Anbaus von Nadelforsten den Waldumbau hin zu naturnahen Laubmischwäldern voranbringen. Die Ausweisung von Naturwäldern ohne forstliche Nutzung soll für öffentliche Wälder Pflicht werden. Private und kommunale Waldbesitzende sollen Anreize durch Einmalzahlungen erhalten, wenn sie ihre Wälder für immer ihrer natürlichen Entwicklung überlassen."
Hintergrund:
Die Ampel hat sich in ihrem Koalitionsvertrag die Novelle des Bundeswaldgesetzes vorgenommen. Das jetzige Gesetz stammt aus dem Jahr 1975 und ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist weder den veränderten Anforderungen der Gesellschaft an den Wald gewachsen, noch der aktuellen Waldkrise in Zeiten von Erderhitzung, Artensterben und Ressourcenknappheit. Aktuell wird der Beginn der Ressortabstimmung zum Gesetzesentwurf erwartet. Mit einer Verabschiedung im Bundestag wird im Sommer 2024 gerechnet. Unklar ist noch, ob Teilen des neuen Waldgesetzes auch die Länderkammer zustimmen muss.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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