Tagung in Recklinghausen zum Habicht - Vogel des Jahres 2015 ( Illegale Greifvogelverfolgung)

Habicht - Vogel des Jahres 2015 | Foto: NABU/W. Lorenz;
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Die illegale Verfolgung von Greifvögeln war zentrales Thema der bundesweiten Fachtagung zum Habicht. Mehr als 100 Experten trafen sich dazu am vergangenen Samstag in Recklinghausen. Diese forderten die Bundesregierung auf, den Verkauf und Besitz von Habichtfangkörben zu untersagen, deren Einsatz bereits verboten ist. Zudem wurde auf die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit von Behörden und Naturschützern mit Landnutzerverbänden hingewiesen. „Jäger sowie Tauben- und Geflügelzüchter müssen die eigenen Reihen für das Problem der illegalen Greifvogelverfolgung sensibilisieren und bei der Prävention und Aufklärung entsprechender Straftaten aktiv werden“, sagte Peter Herkenrath, Leiter der Vogelschutzwarte Nordrhein-Westfalen im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). „Dabei bieten wir gerne Unterstützung an.“

Seit den 1970er Jahren stehen in Deutschland alle Greifvogelarten unter Schutz. Dennoch werden Greifvögel weiterhin illegal verfolgt. Vergiftung, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die Bestandserholung und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete. In den vergangenen zehn Jahren sind fast 1300 tote Greifvögel dokumentiert worden; die Dunkelziffer unentdeckter Taten sei jedoch wesentlich höher. Neben dem Habicht sind auch Rotmilane, Seeadler und sogar seltene Schreiadler betroffen. Brennpunkte der Verfolgung sind vor allem die Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Als gutes Beispiel im Umgang mit der illegalen Verfolgung von Greifvögeln wurde das Bundesland Nordrhein-Westfalen gelobt: „Mit der Einrichtung einer Stabsstelle Umweltkriminalität im Umweltministerium ist es gelungen, die Verfolgung von Greifvögeln umfassend zu dokumentieren. Durch den engen Kontakt mit Polizei und Justiz konnte eine verbesserte Erkennung und Ahndung der Verstöße erreicht werden“, erklärte Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte. „Entsprechende Institutionen sollten dringend auch in anderen Bundesländern eingerichtet werden.“
„Nur durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Umweltbehörden, Naturschutzorganisationen und Strafverfolgungsbehörden kann Umweltkriminalität in allen ihren Erscheinungsformen effektiv bekämpft werden“, erläuterte Jürgen Hintzmann, Leiter der Stabsstelle Umweltkriminalität im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) in Nordrhein-Westfalen.
Illegale Greifvogelverfolgung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Daher rufen die Teilnehmer der Tagung dazu auf, Verdachtsfälle zu melden. NABU, LBV und das Komitee gegen den Vogelmord haben gemeinsam ein Aktionstelefon geschaltet. Es ist unter 030-284 984-1555 zu erreichen (werktags von 9-18 Uhr und an Feiertagen sowie Wochenenden von 15-18 Uhr). Zurückliegende Fälle können über ein Online-Meldeformular unter www.nabu.de erfasst werden.

Video: So werden Greifvögel illegal in Deutschland verfolgt

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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