Gehölze dürfen in Marl nur noch bis zum 1. März geschnitten werden

Mildere Temperaturen und erstes Vogelgezwitscher – der Frühling ist auf dem Weg zu uns. Mit ihm kommen auch die ersten nistenden Vögel, Kleinsäuger und Insekten. Deshalb ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken, Sträucher und andere Gehölze abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. So sollen die notwendigen Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsräume für die Tierwelt erhalt werden.

Vom Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen: Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Gehölzen und zur Gesunderhaltung von Bäumen bleiben in dieser Zeit erlaubt. Ebenso der Rückschnitt von Gehölzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Auch behördlich angeordnete Maßnahmen dürfen in der Schutzzeit durchgeführt werden. Hierunter fallen insbesondere Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bahntrassen oder anderen Verkehrswegen. Zudem dürfen Bäume, die im Wald, in Gärten oder Parkanlagen stehen, in der Schutzzeit ebenfalls geschnitten oder auch gefällt werden.

Die Schutzbestimmungen gelten überall und unabhängig davon, ob Tiere in den geschützten Gehölzen tatsächlich vorkommen. Die Ausnahmen gelten nur unter Berücksichtigung der Baumschutzsatzung und Schutzgebietsverordnungen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

41 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.