Baumschutzgruppe Vest: Verstösst die Fällaktion in Marl Sinsen gegen § 39 des Bundesnaturschutzgesetz?

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Am ersten Wochenende des Monats März wurden zahlreiche Eichen im Baugebiet Alte Haardschule in Marl Sinsen gefällt. Mitglieder der Baumschutzgruppe Vest besuchten den Tatort. Zu dieser Abholzung nimmt Christian Thieme Sprecher der
Baumschutzgruppe Vest Stellung.

illegale Baumfällungen?

Sind die illegalen Baumfällungen – fünf über hundert Jahre alte Eichen mit einem Stammdurchmesser von einem Meter – nun eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat!? Dann gehört hier nicht die Stadt als Ermittler auf den Plan, sondern die Polizei. Eine Anwohnerin beobachtete am ersten Wochenende des Monats einen gelben Autokran bei der „Arbeit“.
Dafür muss es doch einen Auftrag, z. B. vom jetzigen Besitzer der ehemaligen Haardschule, geben, der seine Südseite jetzt freigeschnitten hat. Unsere Stadt ist meiner Ansicht nach übrigens der größte „Vernichter“ von uraltem Baumbestand im Kreis. Siehe die großflächigen Rodungen am Steinernkreuz, im Naturschutzgebiet Loemühlenbach und in der Matena.

Die Folgen dieser hemmungslosen Abholzung für unsere Atemluft sind unübersehbar. Ich fordere die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik zum sofortigen Handeln im Sinne eines umweltgerechten Klimaschutzes auf.

Nach Auffassung der Baumschutzgruppe Vest verstösst die Fällaktion gegen den § 39 des Bundesnaturschutzgesetz

Dort steht: Es ist verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,

Webseite anklicken:

Baumschutzgruppe Vest

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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