Baumschutzgruppe Vest : Alte Eichen illegal in Marl Sinsen gefällt?

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Am ersten Wochenende des Monats im März wurden zahlreiche Eichen im Baugebiet Alte Haardschule in Marl Sinsen gefällt. Mitglieder der Baumschutzgruppe Vest besuchten den Tatort. Sie befragten Anwohner die diese Fällaktion beobachtet haben. Sie erzählten eine Firma mit einen grossen gelben Kran angerückt waren und dort die Eichen abgesägt haben. Inzwischen wurde bekannt das es für diese Baumvernichtungsaktion keine Genehmigung der Stadt Marl gab. Auffällig ist das die Fällaktion Wochenende stattfand ein Tag wo die Behörde nicht erreichbar ist. Cristian Thieme von der Baumschutzgruppe Vest vermutet das das Wochenende absichlich gewählt wurde um ein Eingreifen der Umweltschutzbehörde zu verhindern. Das sieht ganz nach Vorsatz aus. Wenn es keine Fällgenehmigung gab müssen die Täter verfolgt und bestraft werden. Auch der Auftraggeber muss zur Rechenschaft gezogen werden.

Cristian Thieme von der Baumschutzgruppe Vest rät bei Baumfällaktionen zu folgender Vorgehensweisen :
Lassen Sie sich die Fällgenehmigung zeigen, die von der Stadt erteilt sein muss. Sollte keine vorhanden sein, rufen sie die Polizei -110 – und parallel dazu die Stadt an.Schon mancher Baum konnte auf diese Weise gerettet werden. Illegalen Baumfällern droht eine empfindliche Strafe pro Baum.
Wenn Eile geboten ist, wenn zum Beispiel eine Fäll-Kolonne schon anrückt und Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einsatzes bestehen, sollte man die Polizei rufen.

Der Wert der Bäume für uns alle

Bäume bieten Lebensräume. Singdrossel, Buchfink und viele weitere Vogelarten bauen ihr Nest im Geäst. Spechte zimmern Höhlen, in denen später Meisen, Kleiber und andere Vögel nisten. Auch Fledermäuse und seltene Käfer bewohnen Baumhöhlen, auch im Winter. Dieses Tierleben in den Bäumen hat rechtliche Folgen: das Recht des Besonderen Artenschutzes gelangt zur Anwendung (§§ 44, 45 Bundesnaturschutz­gesetz, fortan: BNatSchG). Sämtliche europäische Vogelarten zählen zu den „besonders geschützten Arten“. Einige Vogelarten und alle heimischen Fledermausarten besitzen einen noch höheren Schutz­status: sie sind „streng geschützt“.
Geschützt sind nicht nur die Tiere, sondern auch ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG). Wer einen Baum fällen will, muss prüfen, ob sich dort Nist- oder Ruhequartiere befinden. Ein Baum, in dem Vögel brüten, darf nicht ohne weiteres gefällt werden.
Der gesetzliche Schutz greift, wenn bekannt ist, ob sich geschützte Brut- und Ruhequartiere in dem Baum befinden, der gefällt werden soll. Die Baumschutzgruppe des empfiehlt: Wer Nester oder Baumhöhlen kennt, die von Fäll- oder Baumpflegearbeiten bedroht sind, kann dafür sorgen, dass dieses Wissen in die richtigen Köpfe gelangt. Wenden Sie sich an den Verantwortlichen für die Fällarbeiten oder an die Behörde!

Baugebiet „ehemalige Haardschule“

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, lassen sich in dem Neubaugebiet auf dem Gelände der ehemaligen Haardschule sowohl Bungalows als auch eineinhalb- bzw. zweigeschossige Häuser sowie Doppelhaushälften für junge Familien oder für generationsübergreifendes Wohnen realisieren.

Die Lage

Das Baugebiet liegt am östlichen Ortsrand von Marl zwischen der Schulstraße (L 798) im Norden und dem Seidelbastweg im Süden. Geschäfte für den täglichen Bedarf wie auch Schulen und Kindergärten sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Bis zum Stadtkern Marl und zur Innenstadt Recklinghausen sind es jeweils ca. 7 km.
Durchdie Anbindung an die A 43 und den nahegelegenen Bahnhof sind die Ballungszentren im südlich gelegenen Ruhrgebiet und das nördlich gelegene Münsterland gut erreichbar. Im Norden erstreckt sich das Erholungsgebi
et „Haard“, welches zahlreiche Möglichkeiten zum Radfahren, Wandern und Reiten bietet.

Webseite anklicken:

Baumschutzgruppe Vest

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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