Unwetterschäden in westfälischen Museen

Die Unwetter der vergangenen Wochen haben auch in Museen einige Schäden verursacht. Um besser helfen zu können, bittet des LWL-Museumsamt betroffene Museen sich zu melden.
Foto: LWL
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Die verheerenden Unwetter in Nordrhein-Westfalen haben auch viele Museen in Mitleidenschaft gezogen. Auch in Regionen, die nicht so stark vom Unwetter betroffen waren, sind in den Museen Schäden entstanden, wenn zum Beispiel Wasser in die Keller gelaufen ist. Welche Schäden wo entstanden sind, wie die aktuelle Situation vor Ort ist und welche Unterstützung die einzelnen Museen benötigen, darüber gibt es im Moment noch keinen Überblick.

Aufräumarbeiten

Nachdem die ersten Aufräumarbeiten gelaufen sind und die Museen ihre Schäden einschätzen können, bittet der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) deshalb die Museen in Westfalen-Lippe, ihre Schäden dem LWL-Museumsamt zu melden. "Diese Informationen sind wichtig, damit wir ein Gesamtbild der Lage erhalten. Auf dieser Basis können wir sehen, wie wir den Museen sinnvoll helfen können", sagte Dr. Ulrike Gilhaus, Leiterin des LWL-Museumsamtes. Die beiden Landschaftsverbände stehen hierzu untereinander und mit den Landesbehörden in Kontakt.

Soforthilfe

Der LWL gewährt betroffenen Museen eine Soforthilfe von bis zu 2.000 Euro. Diese können die Museen nutzen, um ihre durch das Hochwasser verursachten Schäden an Kulturgut von Fachleuten begutachten und um Maßnahmenkataloge erstellen zu lassen. Die betroffenen Museen können ihren Bedarf bis zum 31. August formlos beim LWL-Museumsamt anmelden, dann Restaurator:innen beauftragen und bekommen die Kosten nach Einsendung der Rechnung im Rahmen der Pauschale erstattet. Die beauftragten Restautor:innen müssen Mitglieder im Verband der Restauratoren (VDR) sein.

Bei der Meldung der Schäden bittet das LWL-Museumsamt um folgende Angaben:
1. Name des Museums
2. Ansprechperson mit Kontaktdaten
3. Träger des Museums
4. Art der Schäden und Dringlichkeit von Maßnahmen
5. Sind bereits kurzfristige Schutzmaßnahmen erfolgt?
6. Ist das Museum geöffnet?
7. Besteht eine Versicherung gegen Elementarschäden?
8. Will das Museum die Pauschalförderung des LWL (max. 2.000 Euro) für eine externe restauratorische Erstbegutachtung in Anspruch nehmen?

Die Meldungen können die Museen direkt über ein Online-Formular (https://www.lwl-museumsamt.de/unwetterschaden) oder per E-Mail (museumsamt@lwl.org) an das LWL-Museumsamt schicken. Sollte dies nicht möglich sein, ist auch eine telefonische Meldung möglich (0251 / 591-4662).

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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