"Schon angezünd't" Grubenlampenbörse im LWL-Industriemuseum Zeche Nachtigall

Der "Westfälische Frosch" gehört zu den ältesten Typen von Grubenlampen.
  • Der "Westfälische Frosch" gehört zu den ältesten Typen von Grubenlampen.
  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Das berühmte "Licht in der Nacht" weist den Bergleuten nicht nur bis heute den Weg durch dunkle Stollen und Gänge, es ist auch ein begehrtes Sammlerobjekt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lädt am Sonntag (14.11.) zum achten Mal zur Internationalen Grubenlampenbörse in sein Industriemuseum Zeche Nachtigall nach Witten ein. Von 10 bis 17 Uhr können Neugierige, Liebhaber:innen und Sammler:innen in die Welt der Grubenlampen abtauchen und an den Ständen so manche Rarität entdecken.

Karbidlampe bis  zur Benzinsicherheitslampe


Auf dem Außengelände der Zeche Nachtigall bieten Ausstellende aus Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden ihre Schätze an. Vom landestypischen Westfälischen Frosch über die Karbidlampe bis hin zur Benzinsicherheitslampe ist für jedes Sammlerherz etwas dabei. Die Börse bietet die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten über Hersteller, Materialien oder technische Details des Geleuchts auszutauschen. An den verschiedenen Ständen können Besucher:innen aber auch Mineralien begutachten, in Fachliteratur stöbern und allerlei andere Kuriositäten rund um die Ausrüstung der Bergleute entdecken.

Ein Programm mit Schauvorführungen und Führungen rundet den Tag ab: Wer ins Besucherbergwerk "einfahren" möchte, kann bereits ab 11.30 Uhr an einer offenen Führung teilnehmen (Erwachsene 3 Euro, Kinder 1,50 Euro). Die Führungen finden bis 16.30 Uhr im Stundentakt statt; Anmeldungen werden an der Kasse entgegengenommen.

Da rund um das Museum keine ausreichenden Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird den Besucher:innen empfohlen, entweder mit dem Fahrrad oder zu Fuß zum Museum zu kommen oder den Shuttlebus vom oberen Parkplatz an der Nachtigallstraße zu nehmen.

Der Eintritt ist frei; es gelten die Vorgaben der gültigen Corona-Schutzverordnung. Vor dem Einlass müssen Besucher:innen einen 2G-Nachweis über Genesung oder Impfung vorlegen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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