Paoskefüer - ein westfälischer Osterbrauch im Vest Recklinghausen

"Eaustern sticket wui dat Pooschfuier an" (Ostern zünden wir das Osterfeuer an) - In Westfalen-Lippe ist das Osterfeuer ein weit verbreiteter Brauch an den Osterfeiertagen.
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  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Das Struwenessen, der Osterräderlauf und die Krachnacht - in Westfalen-Lippe finden sich zu Ostern viele regionale Traditionen und Bräuche. Weit verbreitet ist insbesondere das "Paoskefüer". 

Paoskefüer- Osterfeuer

An den Osterfeiertagen treffen sich die Menschen in Westfalen-Lippe traditionell, um ein großes Feuer zu entzünden. Das Osterfeuer ist vor allem in Südwestfalen und im Münsterland unter dem plattdeutschen Wort Paoskefüer bekannt. In dieser Zusammensetzung hat sich das im Plattdeutschen kaum noch gebräuchliche Wort "Paosken" für Ostern erhalten.

"Pésach"- Pessach-Fest

Dieses plattdeutsche Wort ist aus dem Lateinischen ("Pascha") entlehnt und geht ursprünglich auf das hebräische Wort "Pésach" zurück. Das Pessach-Fest erinnert als einer der wichtigsten Feiertage im Judentum an den Auszug der Israeliten aus Ägypten und gilt als Vorläufer des christlichen Osterfestes. Dass es in Westfalen, im Emsland, im Rheinland und in den Niederlanden nicht Ostern, sondern Paosken beziehungsweise Pasen heißt, liegt zum einen an der sprachprägenden Wirkung von Handelsstraßen, die hier verliefen. Zum anderen an der räumlichen Ausdehnung der Kölner Kirchenprovinz, in der dieses Wort für das Osterfest bevorzugt wurde.

Vest Recklinghausen

Das Vest stellte neben dem Erzstift Köln und dem Herzogtum Westfalen einen weltlichen Herrschaftsbereich der Erzbischöfe von Köln dar. Während der frühen Neuzeit gehörte es als Teil Kurkölns dem Kurrheinischen Reichskreis an. Erheblichen Grundbesitz im Vest hatten aber nicht nur der Erzbischof und das Kölner Domkapitel, sondern auch reichsunmittelbare Klöster, insbesondere die Abtei Werden und die Stifte Essen und Xanten.  Das Vest war der kleinste der drei Kölner Herrschaftsbereiche. Der Kölner Erzbischof Ferdinand von Bayern verfügte am 4. September 1614, dass jedem Nichtkatholiken der dauernde Aufenthalt im Vest verboten ist. Dies galt bis 1803.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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