Bundesnotbremse für den Kreis Recklinghausen außer Kraft
Marler Kultureinrichtungen öffnen schrittweise
Aufgrund der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ist die Bundesnotbremse im Kreis Recklinghausen außer Kraft gesetzt. Die Ausleihstellen der insel-Stadtbibliothek, das Stadtarchiv sowie das Skulpturenmuseum Glaskasten sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen wieder geöffnet.
Die Zentralbibliothek und die Kinder- und Jugendbibliothek Türmchen öffnen für den Publikumsverkehr unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, der Kontaktnachverfolgung und der beschränkten Zahl von Besuchern. Das Türmchen ist montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr sowie samstags von 10 bis 13 Uhr geöffnet und unter Tel. 02365/99-4279 oder per E-Mail an tuermchen@marl.de zu erreichen.
Die Zentralbibliothek im Marler Stern ist dienstags und freitags, von 15 bis 18 Uhr; mittwochs und donnerstags, von 11 bis 14 Uhr; und samstags, von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Unter Tel. 02365/99-4200 oder per E-Mail an stadtbibliothek@marl.de stehen die Mitarbeiter für Bürger zur Verfügung. Auskünfte oder Bestellungen über das Angebot „books to go“ sind weiterhin montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr möglich.
Mit Voranmeldung ins Skulpturenmuseum
Das Skulpturenmuseum öffnet mit reduzierter Stundenzahl dienstags bis freitags von 14 bis 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 14 bis 18 Uhr für Besucher, die sich vorab unter Tel. 02365/99-22 57 anmelden müssen. Die Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten, Kontakte werden nachverfolgt und das Museum darf von maximal 25 Personen betreten werden.
Das Marler Stadtarchiv öffnet seine Tür mit vorheriger Anmeldung unter Tel. 02365/99-2798 oder per E-Mail unter stadtarchiv@marl.de. Es gelten die aktuellen Hygiene- und Abstandsregelungen.
Wie der Kreis Recklinghausen mitteilte, lag die relevante Sieben-Tages-Inzidenz (RKI) bereits am Mittwoch, 19. Mai, seit fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 100. Damit tritt die Bundesnotbremse für die Städte im Kreis Recklinghausen außer Kraft. Stattdessen gelten jetzt die Regelungen der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW.
Autor:Lokalkompass Marl aus Marl |
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