Feste Arbeitsverträge für Honorarkräfte der Musikschule Stadt Marl
Die Stadt Marl wird ihren bislang frei angestellten Honorarkräften bei der Musikschule nunmehr Festverträge nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) anbieten. Das Angebot an die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine Folge des „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2022.
“Grundlegende Verbesserungen”
Die Verwaltung hatte in einem intensiven und konstruktiven Austausch mit den Honorarkräften an einer einvernehmlichen Lösung gearbeitet.
Mehrkosten müssen kompensiert werden
Gleichwohl sieht die Stadt auch die große Herausforderung, die das „Herrenberg-Urteil“ mit sich bringt. Festanstellungen sind aufgrund der Sozialabgaben sehr teuer. Der Stadt entstehen dadurch Mehrkosten, die im Haushalt kompensiert werden müssen.
Einstellungsverfahren laufen
Wie die Stadt mitteilt, hat sich dem „Herrenberg-Urteil“ nach die Rechtsprechung für die Beschäftigung von Honorarkräften an Musikschulen grundlegend geändert. Nach Einschätzung des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) wie auch interner und externer Rechtsberatungen sind Honorarverträge in der bisherigen Form nicht mehr umfänglich nutzbar. Die Verwaltung ist daher auf die freiberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Musikschule zugegangen, um die Einstellungsverfahren abzuschließen.
18 Mitarbeitende erhalten Festvertrag
Aktuell sind 39 freiberufliche Lehrkräfte im Einsatz für die Musikschule der Stadt Marl. 18 Mitarbeitenden kann die Stadt jetzt einen Festvertrag nach dem TVöD anbieten. Das entspricht insgesamt zehn Stellen, die bereits im Stellenplan für den Haushalt berücksichtigt worden sind. Die nur im geringem Umfang beschäftigten Honorarkräfte sowie diejenigen mit Rentenbezug fallen nicht unter den TVöD. Einige wenige Lehrkräfte haben das Angebot der Stadt abgelehnt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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