Familienbibliothek Türmchen in Marl macht virtuelles Weihnachtsgeschenk

Die Familienbibliothek Türmchen zeigt zu Weihnachten in Kooperation mit dem Türmchen-Freundeskreis das Puppentheaterstück „Petterssons Feuerwerk für den Fuchs“ online.
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  • hochgeladen von Siegfried Schönfeld

Pünktlich zu Heiligabend macht die Familienbibliothek Türmchen in Kooperation mit dem Türmchen-Freundeskreis allen Türmchen-Fans eine Weihnachtsüberraschung der besonderen Art – ein virtuelles Puppentheaterstück des „marotte-Figurentheater“ aus Karlsruhe. Der Link zum Video „Petterssons Feuerwerk für den Fuchs“ steht ab sofort auf der städtischen Website unter www.marl.de/tuermchen zur Verfügung.

Lustiges und turbulentes Abenteuer

Das Video „Petterssons Feuerwerk für den Fuchs“ steht ab sofort hier zur Verfügung.

Kinder ab fünf Jahren sind herzlich eingeladen, sich es zuhause gemütlich zu machen und dem alten Pettersson und seinem Kater Findus auf ein lustiges und turbulentes Abenteuer zu begleiten: Petterssons Nachbar Gustavsson ist auf der Jagd nach dem Fuchs, der ihm ein Huhn geklaut hat. Auch Pettersson soll sein Gewehr bereithalten. Doch Findus will den Fuchs lieber reinlegen. So lassen sich Pettersson und Findus einiges einfallen, um den Fuchs zu verjagen. Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen sich auf ein explodierendes Huhn, ein Feuerwerk und einen spukenden Kater freuen. Der Link zum Video „Petterssons Feuerwerk für den Fuchs“ ist bis zum 22. Januar online abrufbar.

Öffnungzeiten in den Ferien

Damit sich kleine Leseratten in den Schulferien mit Büchern versorgen oder ausgeliehene Bücher zurückgeben können, hat das Türmchen zwischen dem 27. Dezember und 9. Januar 2022 montags bis freitags von 10 bis 13 Uhr geöffnet. Über Weihnachten und an Neujahr hat die Familienbibliothek jedoch geschlossen. Ab dem 10. Januar 2022 gelten wieder die gewohnten Öffnungszeiten.

Es gilt die 2G-Regel

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Familienbiliothek die 2G-Regel gilt. Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren sind in den Weihnachtsferien (27. Dezember bis 9. Januar) immunisierten Personen nicht gleichgestellt, da in den Ferien keine Schultestungen stattfinden. Schülerinnen und Schüler müssen aus diesem Grund einen Testnachweis beim Eintritt vorweisen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Testpflicht ausgeschlossen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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