Zahlreiche Aufgriffe am Flughafen, Zoll verhindert Schmuggel bei Flugreisen

Im Gepäck von Reisenden fanden die Zollbeamten am Flughafen Dortmund Gold, Geld, Rauschgift und ein Messer. Bereits acht Aufgriffe gab es vom 02. bis zum 11. August.

Im Einzelnen handelte es sich um

- ein Springmesser (verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz),
eingeführt am 02.08.2022 von einer nordmazedonischen
Staatsangehörigen,
- die Nichtanmeldung von Bargeld in Höhe von 15.332 Euro,
eingeführt am 02.08.2022 von einem bosnischen Staatsangehörigen,
- 0,5 Gramm Marihuana, das ein polnischer Staatsangehöriger am
04.08.2022 nach Danzig (Polen) ausführen wollte,
- die Nichtanmeldung von Goldschmuck, Warenwert: 3.732,68 Euro,
eingeführt am 05.08.2022 von einer spanischen Staatsangehörigen,
- die Nichtanmeldung von Goldschmuck, Warenwert: 1.251,96 Euro,
eingeführt am 07.08.2022 von einer deutschen Staatsangehörigen,
- 60 Stück Tabletten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen
(Diazepam), eingeführt am 10.08.2022 von einer mazedonischen
Staatsangehörigen,
- die Sicherstellung von 130.000,00 Euro wegen des Verdachts der
Geldwäsche, eingeführt am 10.08.2022 von einem deutschen
Staatsangehörigen,
- die Nichtanmeldung von Goldschmuck, Warenwert: 5.108,89 Euro,
eingeführt am 11.08.2022 von einer türkischen Staatsangehörigen.
Gegen die Reisenden - mit Ausnahme des Falles der Sicherstellung von 130.000 Euro - wurden Straf- bzw. Bußgeldverfahren eingeleitet.

Geldwäsche

Im Falle des Verdachts auf Geldwäsche meldete der Reisende die hohe Bargeldsumme ordnungsgemäß beim Zoll an. Es handelte sich laut Aussage des Mannes um Einnahmen aus Autoverkäufen in Albanien, die er im Auftrag seines Arbeitgebers nach Deutschland bringen sollte. Einen Nachweis über die Autoverkäufe konnte er jedoch nicht vorlegen. Das Geld wurde daher sichergestellt. Es wird nun ein Clearingverfahren durchgeführt, das über eventuelle Ermittlungen entscheidet.

Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen,

ist an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingerichtet. Dazu können Sie zwischen rotem und grünem Ausgang wählen.

Den grünen Ausgang dürfen Sie nur benutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mit sich führen, die einfuhrabgabenfrei sind, die keinen Verboten und Beschränkungen unterliegen und für die keine Formalitäten erforderlich sind.

Haben Sie andere Waren dabei oder sind Sie sich nicht sicher, dann nehmen Sie den roten Ausgang und melden Ihre Waren bei den Zollbeamten an.

Hinweistafeln informieren Sie über die wichtigsten Regeln.

Wer mit Barmitteln

(Bargeld, Gold, übertragbare Inhaberpapiere) im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein- oder ausreist, muss diesen Betrag beim Zoll anmelden beziehungsweise bei Reisen innerhalb der EU nur auf Befragen des Zolls mündlich anzeigen. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann. Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

41 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.