Verfolgungsfahrt, Raserei und Trunkenheit kosten Führerschein
Durch eine Zivilstreife sollte ein 33-jähriger am Samstag Morgen gegen 02 Uhr mit seinem Mercedes angehalten und kontrolliert werden. Er war mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Uferstraße in Fahrtrichtung Gelsenkirchen Innenstadt unterwegs. Bei der Nachfahrt durch die Zivilstreife erhöhte der Fahrer seine Geschwindigkeit trotz Blaulicht und Anhaltezeichen auf bis zu 120 km/h bei erlaubten 50 km/h.
Dabei passierte er eine Kreuzung bei Rotlicht - zum Glück ohne dass es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam. Der 33jährige stoppte letztlich seinen Pkw auf der Kurt-Schumacher-Straße in Höhe der Berliner Brücke, da er nach eigenen Angaben jetzt erst die Anhaltezeichen bemerkt habe. Bei der anschließenden Kontrolle konnte festgestellt werden, dass der Fahrer mit einer Atemalkohol-Konzentration von 1,12 Promille erheblich alkoholisiert war.
Den 33jährigen erwartet ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und illegalem Kraftfahrzeugrennen als Einzelrennen. Der Führerschein und der Pkw des Mannes wurden sichergestellt.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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