Verfolgungsfahrt auf der A 1 - Fahrer eines Smart ohne Fahrerlaubnis gestellt
Am 16. Dezember um 22.25 Uhr sollte eine allgemeine Verkehrskontrolle eines Fahrers (PKW, Smart) auf der Autobahn durchgeführt werden. Durch die Beamten wurden deutliche Anhaltezeichen (eingeschaltetes Blaulicht mit dem Hinweis ,,Bitte Folgen") gegeben, um die Kontrolle auf der Rastanlage Lichtendorf - Süd durchführen zu können. Der 28-jährige Fahrer aus Grömitz folgte dem Streifenwagen zunächst nicht, obwohl das Signal ,,Bitte Folgen" eingeschaltet war.
Er folgte dann verzögert diesen Anweisungen und deutete an, dem Streifenwagen auf dem Parkplatz hinterherzufahren. Kurz vor Erreichen des Rastplatzes Lichtendorf - Süd fuhr er dann jedoch weiter auf der Autobahn. Die Beamten erkannten das Fahrmanöver und konnten wieder auf das Fahrzeug aufschließen und entsprechende ,,Stop - Signale" geben. Der Fahrer verringerte seine Geschwindigkeit nicht und fuhr in riskanter Fahrweise auch im Baustellenbereich mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/ h weiter auf der A 1 in Richtung Bremen. Während seiner Weiterfahrt wich der Fahrer immer wieder von der gefahrenen Spur ab.
Weitere Streifenwagen der Autobahnpolizeiwache Kamen unterstützten bei der Verfolgungsfahrt. Gegen 22.42 Uhr konnte das flüchtige Fahrzeug von mehreren Streifenwagen kurz vor der Anschlussstelle Hamm auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen gebracht werden.
Die Beamten stellten fest, dass der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Er war im Besitz eines Führerscheins einer anderen Person. Diesen Führerschein stellten die Beamten sicher. Zudem war der 28-Jährige offensichtlich alkoholisiert, ebenso war der Verdacht des Drogenkonsums gegeben. Der Fahrer musste sich einer Blutprobe auf der Wache unterziehen. Weil sich im Fahrzeug eine ausgewachsene Bulldogge befand, stellten die Beamten den Wagen zunächst sicher. Der Hund konnte auf der Autobahn nicht ohne Risiko aus dem Fahrzeug in Obhut genommen werden.
Der Fahrer nahm nach Abschluss der Maßnahmen auf dem Gelände des Abschleppunternehmens seinen Hund wieder in Obhut. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Straßenverkehrsgefährdung unter Genuss berauschender Mittel.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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