Verdachts des Totschlags gegen Soldaten: Soldatin mit Messers vorsätzlich getötet

Die Staatsanwaltschaft Koblenz führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags gegen einen in Niedersachsen stationierten Bundeswehrsoldaten. Dem 32jährigen Beschuldigten wird zur Last gelegt, eine 21jährige, zuletzt in Koblenz bedienstete Soldatin, mit der er früher liiert gewesen sein soll, im Verlauf des 09.12.2022 mittels eines Messers vorsätzlich getötet zu haben.

Nachdem der Beschuldigte am späten Abend desselben Tages auf der Autobahn A3 in der Nähe der Anschlussstelle Dierdorf mit seinem Pkw mit einer Leitplanke kollidiert war, wurde die zuvor auf dem Beifahrersitz transportierte Leiche der jungen Frau festgestellt.
Das Amtsgericht Koblenz hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr gegen den Beschuldigten erlassen. Aufgrund dessen befindet sich der Beschuldigte in einer Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz.
Die Ermittlungen dauern an. Nähere Angaben sind daher derzeit, auch auf Nachfrage, nicht möglich.

Wegen Totschlags

macht sich gemäß § 212 StGB strafbar, wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein.

Ein Haftbefehl wird erlassen, wenn gegen einen Beschuldigten ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen. Der Haftbefehl dient allein der ordnungsgemäßen Durchführung des staatsanwaltschaftlichen und, sofern es zur Anklageerhebung kommt, des gerichtlichen Verfahrens. Der Erlass eines Haftbefehls bedeutet mithin nicht, dass gegen den Verhafteten bereits ein Tatnachweis geführt ist oder zu führen sein wird. Für den Beschuldigten gilt vielmehr weiterhin die Unschuldsvermutung.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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