Verbotene Böller sichergestellt

Freitagnachmittag (23. Dezember) hielten Bundespolizisten im Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen jungen Mann an. Aus seiner Tasche ragten mehrere erlaubnispflichtige Böller hervor.

Gegen 16 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Hauptbahnhof Gelsenkirchen. Dort fiel ihnen ein 18-Jähriger auf, der in seiner Umhängetasche eine Vielzahl von Knallkörpern mit sich trug. Da der offizielle Verkauf von erlaubnisfreien Böllern erst in wenigen Tagen beginnt, kontrollierten die Polizisten den syrischen Staatsbürger. Hierbei stellten sie fest, dass es sich bei den mitgeführten Böllern um erlaubnispflichtige Sprengkörper der Kategorie F3 handelte, die ausschließlich von geschulten Personen mitgeführt, wie auch genutzt werden dürfen. Diesen Nachweis konnte der junge Bochumer nicht vorweisen.

Die Beamten stellten die 62 Knallkörper sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren nach dem Sprengstoffgesetz ein.

Die Böller wurden wenig später durch den Entschärfungsdienst der Bundespolizei entsorgt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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