Todesermittlungsverfahren nach Tod in Kita
Das verstorbene Mädchen wurde heute (19.02.2204) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal im Institut für Rechtsmedizin der Universität Mainz obduziert. Das vorläufige Ergebnis der Obduktion ergab, dass ein zentrales Regulationsversagen bei Strangulation todesursächlich war.
Ferner haben die Obduzenten festgestellt, dass die Obduktionsbefunde mit den bisherigen Ermittlungserkenntnissen in Einklang zu bringen sind, wonach sich das Mädchen mit einer sogenannten Topfstelze auf einer Rutsche stranguliert habe.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, dauern an.
Am Donnerstagnachmittag (15.02.2204) gegen 14:30 Uhr wurde im Außenbereich einer Kindertagesstätte ein lebloses 4-jähriges Mädchen gefunden. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsversuchen konnte das Kind nicht wiederbelebt werden. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Kriminalpolizei Ludwigshafen haben die Ermittlungen aufgenommen. Nach den ersten Erkenntnissen ist von einem tragischen Unglücksfall auszugehen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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