Strafrechtliche Vorwürfe gegen Polizisten - Verbot des Führens der Dienstgeschäfte für betroffene Beamte
Im Rahmen eines bei der Staatsanwaltschaft Essen geführten Strafverfahrens sind gestern Durchsuchungsbeschlüsse gegen Polizeibeamte in mehreren Behörden vollstreckt worden. Davon betroffen sind auch drei Angehörige des Polizeipräsidiums Recklinghausen.
Sie stehen im Verdacht, u.a. Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Chats verbreitet zu haben. Bei zwei dieser Beamten besteht zudem der Anfangsverdacht, dass sie im Besitz eines Videos sind, das in den Bereich der Kinderpornografie fällt. Darüber hinaus wurden diskriminierende und menschenverachtende Inhalte in den Chats verbreitet.
Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen:
"Die Vorwürfe haben mich schockiert. Im Strafrecht gilt auch hier zunächst die Unschuldsvermutung. Trotzdem sind die Vorwürfe so gravierend, dass ich den drei Beamten nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalls sofort das Führen der Dienstgeschäfte verboten habe".
Nach bisherigen Erkenntnissen beziehen sich die Vorwürfe auf einen tatrelevanten Zeitraum, in dem sich die betroffenen Beamten im Rahmen ihres dualen Bachelorstudiums in der polizeilichen Ausbildung befanden. Alle Beamte befinden sich noch in der Probezeit.
Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen betont:
"An den Polizeiberuf werden hohe Anforderungen gestellt. Eine Grundvoraussetzung ist dabei das Eintreten für unsere Verfassung, für unsere Grundrechte. Das gilt für alle Polizistinnen und Polizisten, auch für die, die sich noch in der Ausbildung befinden.
Rechtsextremistisches, diskriminierendes oder menschenverachtendes Gedankengut hat nichts bei der Polizei zu suchen".
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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