Shishabars in Recklinghausen vom Zoll kontrolliert
Am 24. und 25. Juni 2021 überprüften Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund zehn Shishabars in Bochum, Dortmund, Gelsenkirchen, Herten, Iserlohn und Recklinghausen.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten insgesamt 110,715 Kilo unversteuerten Wasserpfeifentabak, Rauchwatte und Dampfsteine sicher. Es wurden acht Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei und zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des portionsweisen Verkaufs eingeleitet.
Der verhinderte Steuerschaden beträgt ca. 6.000 Euro.
Kleinverkaufspackung
Tabakwaren im Sinne des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind.
Kleinverkaufspackungen sind in originaler Form an den Endkunden/die Endkundin abzugeben. Das bedeutet, dass die Kleinverkaufspackungen verschlossen zu halten sind und dass die daran angebrachten Steuerzeichen unbeschädigt sein müssen.
Es ist nicht erlaubt, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Inhalt mehrere Wasserpfeifen verschiedener Endkunden/Endkundinnen zu befüllen. Ebenso ist nicht erlaubt, die Tabakwaren in andere Behälter oder Gefäße umzufüllen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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