Schwerpunkteinsatz der Bundespolizei im Gelsenkirchener Hauptbahnhof, Festnahme, Drogen und Bedrohung

Am  (9. Januar) führten Einsatzkräfte der mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei (MKÜ) am Gelsenkirchener Hauptbahnhof einen erneuten Schwerpunkteinsatz durch. Neben Drogen, Pyrotechnik und einer Festnahme, kam es auch zur Bedrohung von Einsatzkräften.

Gegen 15 Uhr überprüften Einsatzkräfte einen 29-jährigen Bochumer im Personentunnel. Dabei wurde Marihuana sowie nicht zugelassenen Pyrotechnik (Polenböller) sichergestellt. Gegen den deutschen Staatsangehörigen aus Bochum wurde ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Sprengstoffgesetzt eingeleitet.

Kurz darauf wurde ein 31-jähriger Deutscher am Haupteingang überprüft. Bei dem aus Bochum stammenden Mann wurden ebenfalls Drogen sichergestellt. In einem Behältnis führte er Marihuana und Amphetamine mit sich. Zudem wurden zwei Personalausweise anderer Personen gefunden. Nach Angaben des 31-Jährigen hatte er diese gefunden. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung und unerlaubten Drogenbesitzes eingeleitet.

Gegen 17 Uhr bedrohte ein 49-jähriger Gelsenkirchener Bundespolizisten mit den Worten:" Ich töte Bullenschweine, die muss man vergasen". Daraufhin wurden der Mann und sein Begleiter zur Wache gebracht. Dort entschuldigte sich der deutsche Staatsangehörige sich für seine Worte. Ein Strafverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung wurde trotzdem eingeleitet.

Einen 45-jährigen Gelsenkirchener überprüften Bundespolizisten gegen 19 Uhr im Hauptbahnhof. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Das Essener Amtsgericht hatte ihn wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilt. Da der deutsche Staatsangehörige den geforderten Betrag vor Ort zahlte, blieb ihm so eine Haftstrafe erspart.

Nicht seine Freiheit erkaufen konnte sich ein 32-jähriger polnischer Staatsangehöriger. Dieser wurde gegen 21 Uhr am Ausgang Bochumer Straße überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass das Amtsgericht in Eschweiler den Mann wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 2.100 Euro verurteilt hatte. Da der mit 1,9 Promille alkoholisierte Pole den geforderten Geldbetrag nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen in die JVA eingeliefert.

In 2020 wird die Bundespolizei weiterhin und in unregelmäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof durchführen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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