Rucksack in RB32 löst Entschärfer-Einsatz aus

Am gestrigen Morgen (8.Juni) sorgte ein zurückgelassener Rucksack für die Räumung einer Regionalbahn und die temporäre Absperrung des Bahnhofs Essen-Altenessen. Nachdem der Entschärfungsdienst der Bundespolizei Entwarnung gab, wurde dieser nach gut zwei Stunden wieder freigegeben.

Gegen 08:15 Uhr informierte der Triebfahrzeugführer der RB32 die Bundespolizei über einen besitzlosen Gegenstand in dem Zug. Der Rucksack befinde sich im vorderen Zugteil unter einem Sitz und könne keinem Fahrgast zugeordnet werden. Der Zug befand sich unmittelbar vor Einfahrt in den Bahnhof Essen-Altenessen, weshalb die Beamten den Bahnmitarbeiter aufforderten, die Regionalbahn dort zu halten und diese zu räumen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich ca. 50 Reisende in dem Zug.

Die alarmierten Einsatzkräfte konnten nach vorsichtiger Inaugenscheinnahme kein Namensschild oder sonstige Hinweise auf den Eigentümer erlangen. Da das Gepäckstück auch keineswegs eingesehen und als unbedenklich eingestuft werden konnte, wurden die Entschärfer der Bundespolizei angefordert. Der Bahnsteig zu den Gleisen 1 und 2 wurde gesperrt. Nachdem diese eintrafen, wurden die weiteren Bahnsteige ebenfalls gesperrt. Die Spezialisten überprüften den schwarzen Rucksack mit ihrem technischen Equipment. Erst als feststand, dass von dem Gegenstand keine Gefahr ausgeht, wurde dieser geöffnet. Darin befanden sich Kleidungsstücke, Lebensmittel und ein persönliches Dokument, welches auf den mutmaßlichen Eigentümer, einen 28-Jährigen, hinwies. Der syrische Staatsangehörige aus Essen muss nun mit Schadensersatzforderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen, sowie einem Gebührenbescheid der Bundespolizei rechnen.

Die Bundespolizei konnte die veranlasste Sperrung am Bahnhof Essen-Altenessen um 10:22 Uhr für den Bahnverkehr wieder freigeben. Durch den zurückgelassenen Rucksack und den erforderlichen Einsatz des Entschärfungsdienstes erhielten insgesamt vier Züge 178 Minuten Verspätung, drei Züge mussten umgeleitet werden und zwei Züge fielen teilweise aus.

Die Bundespolizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang, dass aufgefundene und zurückgelassene Gepäckstücke in den meisten Fällen polizeiliche Maßnahmen mit sich bringen. Je nach Beschaffenheit des Gegenstandes und der allgemeinen Sicherheitslage können das Absperren von Bahnsteigen, das Räumen von Zügen oder sogar eines ganzen Bahnhofes die Folge sein. Um derartige Einschränkungen für den Bahnverkehr und dessen Nutzende möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten, werden Reisende gebeten, ihr Gepäck stets im Auge zu behalten. Sollten Bahnreisenden irgendwelche Gegenstände oder Situationen in Bahnhöfen merkwürdig und gefährlich erscheinen, bittet die Bundespolizei darum, sofort informiert zu werden. Die Bundespolizei trifft in der Folge gefahrenabwehrende Maßnahmen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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