Rettungshubschrauber konnte wegen Drohne nicht am Unfallort landen
Bevor ein Rettungshubschrauber an der Unfallstelle landen konnte, wurde eine Drohne gesichtet. Der Hubschrauber wich deshalb zur Feuerwache nach Menden aus. Die Polizei ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr (§ 315 Strafgesetzbuch) und bittet um Hinweise auf den möglichen Drohnen-Piloten. Auch Nutzer kleiner Fluggeräte sollten sich vor dem Start mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen beschäftigen.
Ein mit insgesamt vier Personen besetzter Audi war am Mittwoch gegen 20.15 Uhr in einer Kurve der B515 in Menden auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem entgegenkommenden BMW zusammengestoßen. Ein 22-jähriger Mendener wurde mit erheblichen Verletzungen per Rettungshubschrauber ausgeflogen. Ein weiterer Beifahrer sowie der 31-jährige Fahrer des Audis aus Menden wurden ebenfalls stationär in Krankenhäusern aufgenommen, genauso wie der 39-jährige Fahrer des entgegenkommenden BMW aus Iserlohn. Nur einer der vier Männer aus dem Audi konnte nach ambulanter Behandlung entlassen werden.
Beide Fahrzeuge erlitten Totalschäden; die Schadenssumme liegt bei deutlich über 30.000 Euro. Die Fahrzeuge wurden sichergestellt, ebenso der Führerschein des Audi-Fahrers.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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