Razzia: Festnahme von Mitglieder und Unterstützer einer rechtsterroristischen Vereinigung
Bei der Razzia am Freitag in mehreren Bundesländern gegen eine mutmaßlich rechtsterroristische Gruppierung sind bei einigen der 13 Beschuldigten Schusswaffen gefunden worden. Es wurden auch verfassungswidrige NS-Symbole sichergestellt.
rechtsterroristische Vereinigung
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen fünf namentlich bekannte Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht besteht, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB). Des Weiteren richten sich die Ermittlungen gegen acht weitere Beschuldigte. Sie sind verdächtig, die vorgenannte Vereinigung unterstützt zu haben (§ 129 Abs. 5 Satz 1 StGB).
Die Bundesanwaltschaft hat seit heute Morgen (14. Februar 2020) aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an insgesamt 13 Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt die Wohnungen sowie sonstige Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsuchen. Zudem wurde in Bayern die Wohnung einer nicht tatverdächtigen Person durchsucht.
Festnahmen
Die Bundesanwaltschaft hat im Zuge der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen den deutschen Staatsangehörigen Werner S. den deutschen Staatsangehörigen Michael B. den deutschen Staatsangehörigen Thomas N. sowie den deutschen Staatsangehörigen Tony E. vorläufig festnehmen lassen. Ihnen wird vorgeworfen, eine rechtsterroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 StGB).
Wegen Verdachts der Unterstützung dieser terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 5 Satz 1 StGB) wurden zudem vorläufig festgenommen:
der deutsche Staatsangehörige Thorsten W. der deutsche Staatsangehörige Ulf R. der deutsche Staatsangehörige Wolfgang W. der deutsche Staatsangehörige Markus K. der deutsche Staatsangehörige Frank H. der deutsche Staatsangehörige Marcel W. der deutsche Staatsangehörige Stefan K. sowie der deutsche Staatsangehörige Steffen B.
Erlass von Haftbefehlen
Auf Grundlage der aktuellen Ermittlungsergebnisse haben sich die Verdachtsmomente gegen die Beschuldigten erhärtet. Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen die vorgenannten Beschuldigten zu stellen.
Anschläge auf Politiker und Asylsuchende
Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten nach wie vor im Wesentlichen folgenden Sachverhalt vor:
Werner S., Michael B., Thomas N., Tony E. und ein weiterer Beschuldigter sollen sich im September 2019 zu einer rechtsterroristischen Vereinigung zusammengeschlossen haben. Ziel der Vereinigung soll es gewesen sein, die Staats- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erschüttern und letztlich zu überwinden. Zu diesem Zweck sollten durch bislang noch nicht näher konkretisierte Anschläge auf Politiker, Asylsuchende und Personen muslimischen Glaubens bürgerkriegsähnliche Zustände herbeigeführt werden. Um ihr Vorhaben in die Tat umsetzen zu können, trafen sich die Beschuldigten in unterschiedlichen Besetzungen mehrfach persönlich. Anberaumt und koordiniert wurden die Treffen durch den Beschuldigten Werner S., der in einigen Fällen durch den Beschuldigten Tony E. unterstützt worden ist. Zudem standen die Beschuldigten untereinander über Chatgruppen verschiedener Messenger-Dienste sowie telefonisch in Kontakt.
Unterstützer
Die acht mutmaßlichen Unterstützer sollen ihrerseits zugesagt haben, die Vereinigung finanziell zu unterstützen, Waffen zu beschaffen oder an zukünftigen Anschlägen mitzuwirken.
Die zwölf Festgenommenen werden im Laufe des heutigen oder morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.