Projekttage der Polizei zur Fahrradfahrersicherheit in Marl am 30.06.2021

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Die Fahrradsaison ist in vollem Gange. Viele Menschen schwingen sich gerade in Corona-Zeiten auf das Rad. Aber, ob das Fahrrad auch verkehrssicher ist, das wird durch die Polizei  jetzt wieder verstärkt kontrolliert.

Risiko bei einem Verkehrsunfall

Im Rahmen des Projekts "Radfahrersicherheit im PP Recklinghausen" wird in  Marl  am (30.06.2021) der 1. Projekttag unter dem Motto "Das verkehrssichere Rad" durchgeführt. Radfahrerinnen und Radfahrer unterliegen, ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger, als "schwache" Verkehrsteilnehmer wegen einer fehlenden Schutzhülle einem hohen Risiko bei einem Verkehrsunfall direkt verletzt zu werden.

gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen

Es ist also für sie umso wichtiger, dass das Fahrrad verkehrssicher ist, die Verkehrsvorschriften beachtet und darüber hinaus auch Maßnahmen zur passiven Sicherheit ergriffen werden. In den  Projektgemeinden werden an ausgewählten Standorten gezielte Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durch den Verkehrsdienst, die Mountainbike-Staffel und den Bezirks- und Schwerpunktdienst durchgeführt.

Gemäß dem Motto des Projekttages werden Fahrräder auf ihre Verkehrssicherheit hin kontrolliert. Hier liegt das Augenmerk auf der technischen Ausrüstung, wie Bremsen, Licht, Klingel und Reflektoren.

Geisterradeln

Daneben werden ebenfalls Radfahrerverstöße, wie z.B. Handynutzung oder Fahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, konsequent geahndet. Die Ablenkung durch Handys (Telefonieren, Texten) stellt eine große Gefahr dar. Das "Geisterradeln" erhöht das Risiko von Autofahrerinnen und Autofahrern übersehen zu werden, da Radlerinnen und Radler unerwartet aus der falschen Richtung kommen.

Geschwindigkeitskontrollen

Aber auch das Verhalten der Autofahrerinnen und Autofahrern trägt zur Verringerung des Unfallrisikos bei. Dazu gehört rücksichtsvolles und vorausschauendes Fahren, das Einhalten der Geschwindigkeitsbeschränkung oder auch das vorschriftsmäßige Parken. Daher werden auch Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt und in Kooperation mit dem Ordnungsamt insbesondere Parkverstöße auf Radwegen geahndet. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen beim Parken auf dem Radweg mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Wird dadurch ein Radfahrer behindert, sind es 30 Euro.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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